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ddr-im-www » Personen » Hilde Benjamin
Hilde Benjamin![]() Geboren am 05. Februar 1902 als Hilde Lange in Bernburg (Saale), Tochter des kaufmännischen Angestellten Walter Lange und seiner Frau Adele. Elternhaus evangelisch, aber nicht religiös geprägt, liberal-bürgerlich und kulturoffen. 1904 Umzug nach Berlin. Zwei Geschwister (Heinz und Ruth). Sachsenwald- und Fichtenbergschule in Steglitz, Abitur (1921). Mitglied in der Wandervogelbewegung. 1921 - 24 Studium der Rechtswissenschaften. Ihre Studienwahl ist außergewöhnlich: Frauen wurden erst 1922 zum 2. Staatsexamen und damit zu juristischen Berufen zugelassen; die weiblichen Studenten waren eine verschwindende Minderheit, die oft feindselig behandelt wurde. Studiert an den Universitäten Berlin, Heidelberg und Hamburg, Mitglied des Sozialistischen Studentenbundes. Hilde Benjamin muss sich ihr Studium teilweise selbst verdienen, was ihre Außenseiterrolle, aber auch ihr soziales Engagement verstärkt. 1924 Referendarsexamen (1. Staatsexamen) in Berlin; als Referenarin in der Jugendgerichtshilfe Berlin und im Frauengefängnis tätig. 1925/25 Eintritt in die SPD. 1926 Ehe mit dem kommunistischen Arzt Georg Benjamin (Bruder des Philosophen und Schriftstellers Walter Benjamin), der 1942 im KZ Mauthausen ums Leben kommt; der sieben Jahre ältere Mann prägt ihr Leben, wie sie in ihrer Biographie schreibt, ihr Leben entscheidend; durch ihn wird sie an die KPD herangeführt. 1928 Assesor-Examen (2. Staatsexamen). 1927 Eintritt in die KPD. 1929 (April) Zulassung zur Anwaltschaft; eigene Kanzlei im roten Arbeiterviertel Berlin-Wedding, eine typische "Laufpraxis" mit Ehescheidungssachen, Mietstreitigkeiten etc. 1930 Verteidigerin einer Beklagten, die sich vor dem Gericht für den Mord an SA-Mann Horst Wessel mitverantworten muß; Anwältin der "Roten Hilfe". 1931/32 Lehrerin an der "Marxistischen Arbeiterschule", Engagement in ihrer "Straßenzelle", der Grundorganisation der KPD. 1932 Geburt ihres Sohnes Michael (heute: Vorstandsmitglied der PDS). 1933 Berufsverbot. 1934 - 39 juristische Beraterin der "Sowjetischen Handelsvertretung" in Berlin; während des Krieges dienstverpflichtet als Angestellte in der Konfektionsindustrie. 1942 Tod ihres Mannes im KZ Mauthausen. Das Dritte Reich verbringt Hilde Benjamin sehr zurückgezogen und unauffällig in Steglitz, vermutlich, um ihren Sohn zu schützen. Für Hilde Benjamin verkörpert ihr ermordeter Mann "die" Partei; eine Kritik an der Partei oder gar ein Bruch wäre für sie einem Verrat an ihm gleichgekommen. Nach seinem Tod steht die Partei an erster Stelle für die Juristin, wie sie selbst in ihrem internen Lebenslauf 1952 für die SED schreibt. Mai 1945 Oberstaatsanwältin am Amtsgericht in Berlin-Steglitz-Lichterfelde. Oktober 1945 Vortragende Rätin der deutschen Zentralverwaltung für Justiz (kurz: DJV; die Sowjetische Militäradministration - SMAD - hatte in ihrer Zone diese Verwaltungen eingerichtet, darunter die für Justiz). 1946 - 49 Leiterin der Kaderabteilung in der DJV. Mit Rückendeckung der SMAD kann H. Benjamin einen großen Teil ihrer Vorstellungen über die Ausbildung von Volksrichtern durchsetzen, die nicht nur die Entnazifizierung beinhaltet, sondern eine "Demokratisierung", d.h. einen radikalen Austausch des Personals auf Kosten der alten Eliten und zu Gunsten in Schnellkursen ausgebildeter Arbeiter und Antifaschisten. 1946 Eintritt in die SED. 1948 Mitglied des Bundesvorstandes des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands, Leiterin der Juristinnenkommission. 1949 - 53 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtes. Die SED-Führung hat wohl eine gewisse Abneigung gegen Hilde Benjamin, weil sie eine Akademikerin aus bürgerlichem Hause ist, und auch ihre Linientreue und ihr aggressiver Eifer sind den Genossen suspekt. Der Sprung ins Politbüro gelingt ihr nie. 1949 - 67 Mitglied der Provisorischen Volkskammer bzw. der Volkskammer, Leiterin der Gesetzgebungskommission, die Gerichtsverfassungsgesetz, Jugendgerichtsgesetz und Strafprozeßordnung von 1952 ausarbeitet. 1952 Dr. jur. an der Humboldt-Universität Berlin; Mitglied des Juristischen Arbeitskreises der Deutsche Akademie der Wissenschaften. 1953 Die Ereignisse des 17. Juni bringen für Hilde Benjamin eine führende Position. Nachdem Justizminister Max Fechner über ein Interview gestürzt war (er hatte auf das verfassungsrechtlich verbriefte Streikrecht hingewiesen), wird sie zu seiner Nachfolgerin ernannt. 1953 - 67 Justizministerin; eine ihrer ersten Aufgaben ist es, die Gerichte bei der Aburteilung der Streikenden vom 17. Juni zu steuern. Unter ihrer Leitung wird ein "Operativstab" eingerichtet, der zu allen wichtigen anstehenden Urteilen vorab konsultiert wird und seine Entscheidung telefonisch an die Richter weitergibt. 1954 - 89 Mitglied des ZK der SED. 1958 beginnt sie, sich vorsichtig von den Thesen des Stalinismus zu distanzieren, doch Ulbricht stellt sich gegen sie; Hilde Benjamin widerruft. 1962 Mitglied des Zentralvorstandes des Vereinigung Demokratischer Juristen. 1963 Vorsitzende der Kommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuchs. 1967 Vorsitzende der Gesetzgebungskommission beim Staatsrat. 1967 wird ihr nahegelegt, vom Amt des Justizministers zurückzutreten - persönlich tief verletzt zieht sie sich zurück. (Möglicherweise wollte Ulbricht die Hardlinerin bei seinen Annäherungen an den Westen aus dem Weg haben; außerdem hatte die von der Stasi verhaftete CIA-Agentin Gertrud Liebin ausgesagt, Hilde Benjamin sei lesbisch; die Stasi um Mielke überprüfte die Angaben und bestätigte sie.) ab 1967 Professorin und Leiterin des Lehrstuhls "Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR" an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften "Walter Ulbricht" in Potsdam. Hilde Benjamin stirbt am 18. April 1989. Hilde Benjamin war Vorsitzende des Senats für erstinstanzliche Strafverfahren, an dem unter ihrem Vorsitz insgesamt 13 Urteile gesprochen wurden. Die sogenannten "Konzernprozesse" gegen die "Deutsche Continentale Gasgesellschaft" und gegen den Solvay-Konzern richteten sich gegen Mitarbeiter, die sich gegen die Enteignung gewehrt hatten. Die Verhandlungen fanden vor Publikum statt und endeten mit hohen Zuchthausstrafen. Viele weitere Prozesse drehten sich um Verfahren wegen Kriegs- und Boykotthetze (nach Art. 6, Abs. 5 der Verfassung), vor allem gegen Zeugen Jehovas und gegen Jugendliche (Mitglieder des "Bundes deutscher Jugend") sowie gegen die "Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit". Die Taten: Flugblatt-Verteilen, in einigen Fällen Planung von Anschlägen. Die Urteile waren z. T. extrem hart: sehr hohe Zuchthausstrafen und sogar zwei Todesurteile, die auch vollstreckt wurden. Diese Verfahren prägten das Bild Hilde Benjamins in West und Ost. Ihre berüchtigte Verhandlungsführung (nach dem Vorbild des Staatsanwaltes der UdSSR und Ankläger Stalins in den Schauprozessen der 30er Jahre, Andrej Wyschinski) führte zu dem Urteil in den Westen geflohener Juristen: "Wenn Hilde Benjamin einen Prozess leitet, wird gekämpft. Nicht um das Urteil, daran ist nichts zu ändern. Aber die Angeklagten ringen um einen Rest menschlicher Würde, um ihre Haltung. Und gerade die will die rote Hilde vernichten." Ihre Härte mag wohl ihren Ursprung in den Erlebnissen während der Nazi-Zeit gehabt haben. Sämtliche Prozesse wurden im Politbüro vorbereitet, und die Strafe vor der Verhandlung bereits abgesprochen, anscheinend auch mit den "Freunden" aus der Sowjetunion. KommentareKeine Kommentare vorhanden.
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