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Mindestumtausch
In der DDR gab es zwischen 1964 und 1989 einen staatlich festgelegten Mindestumtausch für Bürger des NSW (nicht-sozialistischen Wirtschaftsgebietes). Es handelte sich dabei um einen Festsatz pro Kopf und Besuchstag, der Umtausch erfolgte ausschließlich über staatlich lizensierte Tauschstellen, also Filialen der Staatsbank der DDR, der Sparkassen, sowie der genossenschaftlichen Bankinstitute. Die Ausfuhr von auf Mark der DDR lautender Valuta war untersagt. Übriggebliegene, nicht ausgegebene Beträge konnten auf DDR-Konten eingezahlt werden.
Die "Mark der Deutschen Notenbank", später "Mark der DDR", war einzig gültiges gesetzliches Zahlungsmittel. Das NSW erkannte die DDR-Mark nicht an. Obwohl die DDR ein sozialistisches Land mit einer Wirtschaftsleistung auf beachtlichem Niveau war, war ihre Währung nicht konvertibel, da es sich zum einen um ein Land der Planwirtschaft handelte, zum anderen augrund der existierenden Devisenverkehrsbeschränkungen. Die DDR war weltweiter Handelspartner für eine große Anzahl auch von westlichen Ländern, sie spielte im internationalen Wirtschaftsgeschehen eine - für sozialistische Länder - vergleichsweise herausragende Rolle. Um im internationalen Handel auch mit anerkannter Valuta bezahlen zu können, war die DDR gewissermaßen gezwungen, unter anderem diesen Mindestumtausch aufrechtzuerhalten. Geschichte des Mindestumtauschs 25.11.1964: Nach dem Sturz von N. Chruschtschow beendet die Führung der DDR die Zeit der Normalisierungsbestrebungen mit der BR Deutschland. Eine der ersten Maßnahmen, die dazu dienten, die wieder härter gewordene Linie zu unterstreichen, ist die Einführung eines sog. "Mindestumtauschs" für jeden Besucher aus der BR Deutschland, Berlin und dem nichtsozialistischen Ausland. Der Zwangsumtausch gilt ab 1. Dezember 1964 und beträgt für Bürger der BR Deutschland und für Ausländer fünf DM pro Tag und Kopf, für Besucher aus West-Berlin drei DM. Das Tauschverhältnis ist 1:1, also 1 DM wird zu einer "Mark der Deutschen Notenbank" gewechselt. Rentner und Kinder sind allerdings von dieser Maßnahme nicht betroffen. 05.11.1973: Eine an diesem Tage erlassene Verordnung des Finanzministeriums der DDR bestimmt, daß ab dem 15. November neue Sätze für den Mindestumtausch gelten, und zwar: Generell für alle einreisenden Bürger nichtsozialistischer Staaten in die DDR sind ab diesem Tag 20 DM pro Tag und Kopf zu wechseln, für Aufenthalte in Berlin, Hauptstadt der DDR, sind staat bisher fünf nun zehn DM im Verhältnis 1:1 in "Mark der DDR" zu tauschen. 26.10.1974: Die Sätze für den Zwangsumtausch werden zum 15. November gesenkt! Ab dann müssen Einreisende aus dem NSW (nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet) beim Besuch der DDR nur noch 13 DM pro Kopf und Tag, beim Besuch in Berlin, Hauptstadt der DDR, nur noch DM 6,50 getauscht werden. 10.12.1974: Im Zuge der sich bemerkbar machenden "Normalisierung" zwischen beiden deutschen Staaten wird bekanntgegeben, daß Personen unter 16 Jahren sowie Rentner vom Zwangsumtausch beim Besuch sowohl der DDR als auch Berlins, Hauptstadt der DDR, mit Wirkung vom 20. Dezember an ausgenommen werden. 09.10.1980: Als Reaktion auf die anhaltenden Grenzverletzungen von westlicher Seite an der deutsch-deutschen Grenze erhöht das Finanzministerium der DDR per Erlaß die Mindestumtauschsätze kräftig: Es gilt ab 13. Oktober daher ein einheitlicher Satz von DM 25,00 pro Kopf und Tag. Eine Unterscheidung zwischen Besuche in die DDR und nach Berlin, Hauptstadt der DDR, wird nicht mehr gemacht. Die gemäß der zuletzt gemachten Regelung vom 10.12.1974 ausgenommenen Rentner müssen ab Gültigkeit dieses neuen Erlasses nun auch den vollen Umtauschsatz bezahlen. Für Kinder zwischen sechs und fünfzehn Jahren (vorher auch befreit) sind nun DM 7,50 zu tauschen. 15.09.1983: Eine Verordnung hebt die Mindestumtauschpflicht für Kinder zwischen sechs und fünfzehn Jahren wieder auf. 01.08.1984: Für Rentner wird der Mindestumtausch um zehn DM auf täglich 15 DM gesenkt, die maximale Aufenthaltsdauer von Besuchern aus der NSW wird um 50% auf insgesamt 45 Tage pro Jahr erhöht. 24.12.1989: Der Mindestumtausch ist abgeschafft. KommentareKeine Kommentare vorhanden.
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