- In der DDR gab es zwischen 1964
und 1989 einen staatlich festgelegten Mindestumtausch
für Bürger des NSW (nicht-sozialistischen
Wirtschaftsgebietes). Es handelte sich dabei um
einen Festsatz pro Kopf und Besuchstag, der
Umtausch erfolgte ausschließlich über staatlich
lizensierte Tauschstellen, also Filialen der
Staatsbank der DDR, der Sparkassen, sowie der
genossenschaftlichen Bankinstitute. Die Ausfuhr
von auf Mark der DDR lautender Valuta war
untersagt. Übriggebliegene, nicht ausgegebene
Beträge konnten auf DDR-Konten eingezahlt
werden.
- Die "Mark der Deutschen
Notenbank", später "Mark der
DDR", war einzig gültiges gesetzliches
Zahlungsmittel.
- Das NSW erkannte die DDR-Mark
nicht an. Obwohl die DDR ein sozialistisches Land
mit einer Wirtschaftsleistung auf beachtlichem
Niveau war, war ihre Währung nicht konvertibel,
da es sich zum einen um ein Land der
Planwirtschaft handelte, zum anderen augrund der
existierenden Devisenverkehrsbeschränkungen.
- Die DDR war weltweiter
Handelspartner für eine große Anzahl auch von
westlichen Ländern, sie spielte im
internationalen Wirtschaftsgeschehen eine - für
sozialistische Länder - vergleichsweise
herausragende Rolle. Um im internationalen Handel
auch mit anerkannter Valuta bezahlen zu können,
war die DDR gewissermaßen gezwungen, unter
anderem diesen Mindestumtausch
aufrechtzuerhalten.
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Um die zuletzt
gültigen Banknoten der DDR zu sehen, klicken Sie bitte hier.
| Geschichte
des Mindestumtauschs |
- 25.11.1964: Nach dem Sturz von N.
Chruschtschow beendet die Führung der DDR die
Zeit der Normalisierungsbestrebungen mit der BR
Deutschland. Eine der ersten Maßnahmen, die dazu
dienten, die wieder härter gewordene Linie zu
unterstreichen, ist die Einführung eines sog.
"Mindestumtauschs" für jeden Besucher
aus der BR Deutschland, Berlin und dem
nichtsozialistischen Ausland. Der Zwangsumtausch
gilt ab 1. Dezember 1964 und beträgt für
Bürger der BR Deutschland und für Ausländer
fünf DM pro Tag und Kopf, für Besucher aus
West-Berlin drei DM. Das Tauschverhältnis ist
1:1, also 1 DM wird zu einer "Mark der
Deutschen Notenbank" gewechselt. Rentner und
Kinder sind allerdings von dieser Maßnahme nicht
betroffen.
- 05.11.1973: Eine an diesem Tage
erlassene Verordnung des Finanzministeriums der
DDR bestimmt, daß ab dem 15. November neue
Sätze für den Mindestumtausch gelten, und zwar:
Generell für alle einreisenden Bürger
nichtsozialistischer Staaten in die DDR sind ab
diesem Tag 20 DM pro Tag und Kopf zu wechseln,
für Aufenthalte in Berlin, Hauptstadt der DDR,
sind staat bisher fünf nun zehn DM im
Verhältnis 1:1 in "Mark der DDR" zu
tauschen.
- 26.10.1974: Die Sätze für den
Zwangsumtausch werden zum 15. November gesenkt!
Ab dann müssen Einreisende aus dem NSW
(nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet) beim
Besuch der DDR nur noch 13 DM pro Kopf und Tag,
beim Besuch in Berlin, Hauptstadt der DDR, nur
noch DM 6,50 getauscht werden.
- 10.12.1974: Im Zuge der sich
bemerkbar machenden "Normalisierung"
zwischen beiden deutschen Staaten wird
bekanntgegeben, daß Personen unter 16 Jahren
sowie Rentner vom Zwangsumtausch beim Besuch
sowohl der DDR als auch Berlins, Hauptstadt der
DDR, mit Wirkung vom 20. Dezember an ausgenommen
werden.
- 09.10.1980: Als Reaktion auf die anhaltenden
Grenzverletzungen von westlicher Seite an der
deutsch-deutschen Grenze erhöht das
Finanzministerium der DDR per Erlaß die
Mindestumtauschsätze kräftig: Es gilt ab 13.
Oktober daher ein einheitlicher Satz von DM 25,00
pro Kopf und Tag. Eine Unterscheidung zwischen
Besuche in die DDR und nach Berlin, Hauptstadt
der DDR, wird nicht mehr gemacht. Die gemäß der
zuletzt gemachten Regelung vom 10.12.1974
ausgenommenen Rentner müssen ab Gültigkeit
dieses neuen Erlasses nun auch den vollen
Umtauschsatz bezahlen. Für Kinder zwischen sechs
und fünfzehn Jahren (vorher auch befreit) sind
nun DM 7,50 zu tauschen.
- 15.09.1983: Eine Verordnung hebt die
Mindestumtauschpflicht für Kinder zwischen sechs
und fünfzehn Jahren wieder auf.
- 01.08.1984: Für Rentner wird der
Mindestumtausch um zehn DM auf täglich 15 DM
gesenkt, die maximale Aufenthaltsdauer von
Besuchern aus der NSW wird um 50% auf insgesamt
45 Tage pro Jahr erhöht.
- 24.12.1989: Der Mindestumtausch ist
abgeschafft.
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