Vertr�ge.
Vertrag �ber die Grundlagen der Beziehungen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik
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Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik
Deutschland auch als Grundvertrag (GV) bezeichnet,
ist dies der verk�rtze Name des am 08.11.1972 in Bonn
paraphierten, am 21.12.1972 in Berlin (Ost)
unterzeichneten und am 21.06.1973 in Kraft getretenen
"Vertrages �ber die Grundlagen der Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen
Demokratischen Republik". Den Ansto� zu den Verhandlungen �ber den Grundlagenvertrag ("GV") gab Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserkl�rung am 28.10.1969. Darin bot er "dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit f�hren" sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten lie�, da� die beiden in Deutschland existierenden Staaten "f�reinander nicht Ausland" seien und Beziehungen "nur von besonderer Art" aufnehmen k�nnten. Am 17.12.1969 �bermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, Bundespr�sident Gustav Heinemann einen Vertragsentwurf, der u.a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer "selbst�ndigen politischen Einheit Westberlin" vorschlug. Nachdem beide Seiten am 19.03.1970 in Erfurt ihre grunds�tzlichen Positionen beschrieben hatten, legt der damalige Bundeskanzler Brandt am 21.05.1970 bei der zweiten Begegnung der beiden deutschen Regierungschefs in Gestalt der "20 Kasseler Punkte" einen Umri� des anzustrebenden GV vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bev�lkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten "Denkpause" kamen beide Seiten am 29.10.1970 - elf Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages - �berein, einen Meinungsaustausch zu f�hren. Am 27.11.1970 trafen die von den Staatssekret�ren Egon Bahr (BRD) und Miachael Kohl (DDR) geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch f�hrte im September 1971 zu formellen Verhandlungen �ber einen das Vierm�chte-Abkommen �ber Berlin erg�nzenden Transitvertrag und �ber einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Vierm�chte-Abkommens �ber Berlin begannen am 15.06.1972 Gespr�che �ber einen GV, die Anfang November zu einem von beiden Regierungen gebilligten Ergebnis f�hrten. Das Vertragswerk besteht aus dem in Pr�ambel und 10 Artikel gegliederten GV, einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gr�ndung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgevertr�ge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erkl�rungen und Erl�uterungen. In der Pr�ambel des GV bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 pr�zisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame "Bem�hungen um eine Verminderung der Streitkr�fte und R�stungen in Europa" eingedenk des Ziels einer "allgemeinen und vollst�ndigen Abr�stung unter wirksamer internationaler Kontrolle".) Die Pr�ambel des GV bekr�ftigt die "Unverletzlichkeit der Grenzen" und die "Achtung der territorialen Integrit�t und der Souver�nit�t" sowie das - in Art. 3 noch einmal erl�uterte - Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erw�hnt weiter "unterschiedliche Auffassungen ... zu grunds�tzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage", und betont schlie�lich den Wunsch, "zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen f�r die Zusammenarbeit" zwischen den Staaten zu schaffen. In Art. 1 ist von "normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung" die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekr�ftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souver�nen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabh�ngigkeit, Selbst�ndigkeit und territorialen Integrit�t, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, da� "keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann" (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz erg�nzt, da� "die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschr�nkt" und da� beide Seiten "die Unabh�ngigkeit und Selbst�ndigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und �u�eren Angelegenheiten" respektieren. Art. 7 k�ndigt weitere Folgevertr�ge, Art. 8 den Austausch von St�ndigen Vertretungen an, die "am Sitz der jeweiligen Regierung" zu errichten sind, Art. 9 stellt fest, da� der GV fr�her abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Vertr�ge und Vereinbarungen unber�hrt l��t. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des GV vor. Die den GV erg�nzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen: Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21.12.1972 zugeleiteten Brief stellt die Bundesregierung fest, da� der GV "nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt". Vier-M�chte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21.12.1972 betont, da� "die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M�chte" von dem Vertrag nicht ber�hrt werden. Berlin (West): In �bereinstimmung mit dem Vierm�chte-Abkommen �ber Berlin vom 03.09.1971 "kann" die Ausdehnung der Folgevertr�ge auf Berlin (West) "im jeweiligen Fall vereinbart" werden: "Die St�ndige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ... wird ... die Interessen von Berlin (West) vertreten." UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 08.11.1972 mit, da� sie sich um die Mitgliedschaft der Organisation der Vereinten Nationen bem�hen und sich gegenseitig �ber den Zeitpunkt der Antragstellung informieren w�rden. Staatsangeh�rigkeitsfragen wurden durch den GV nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, da� der GV die Regelung dieses Problems "erleichtern" werde. Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erkl�rte in einem Briefwechsel vom 21.12.1972, sie sei zur F�rderung der Familienzusammenf�hrung, zu Verbesserungen im grenz�berschreitenden Reise- und Besuchsverkehr und zu Verbesserungen des nicht kommerziellen Warenverkehrs bereit. Sie erkl�rte zu Protokoll, da� der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Beh�rden beider Staaten nicht ge�ndert, sondern beibehalten und "im Rahmen der M�glichkeiten" beschleunigt werden sollte. Presse: Schlie�lich regelte ein Briefwechsel vom 08.11.1972 Arbeitsm�glichkeiten von Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, eine Vereinbarung, die ebenfalls auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Erg�nzend zum GV vereinbarten beide Seiten st�ndige Konsultationen �ber Fragen von beiderseitigem Interesse. Quelle: DDR-Handbuch, 2. Auflage, Bonn 1979. Herausgegebn vom Bundesminister f�r innerdeutsche Beziehungen. |
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