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Die Grenze – Die Staatsgrenze

Die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik kostete 1008 Menschenleben[1]. Sie riegelte das DDR-Hoheitsgebiet vor allem gegenüber der kapitalistischen Bundesrepublik Deutschland hermetisch ab. Der weltweit bekannteste und berüchtigtste Teil der Grenze war die sog. „Mauer“, welche den Ost- vom Westteil Berlins abschottete.

Das Staatsgebiet der DDR grenzte im Westen an die Bundesrepublik Deutschland, im Südosten an die damalige ÈSSR und im Osten an Polen. Im Norden begrenzte die Ostsee das Land. Die Teilung Deutschlands, die aus Sicht der Regierungen in der Sowjetunion und der DDR eine rigorose Abriegelung nach dem Westen erforderlich machte, war ein direktes Resultat des Zweiten Weltkriegs.


Die Demarkationslinie

Die alliierten Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritanninen und Frankreich, die Deutschland vernichtend geschlagen hatten, teilten das Gebiet des Deutschen Reichs 1945 als Folge der alliierten Beschlüsse vom September 1944 in vier Besatzungszonen ein, welche sich an den alten Landesgrenzen bzw. den Stadtbezirksgrenzen orientierten.

Berlin wurde als besiegte Stadt in vier Sektoren zerteilt. Während die Westalliierten schon bald nach Kriegsende ihre Zonen frei passierbar machten, schottete sich die „Sowjetische Besatzungszone“ (SBZ) gegenüber den anderen Alliierten bald ab. Dennoch war in die und aus der SBZ ein Grenzübertritt über die schwach bewachte sog. „grüne Grenze“ noch Jahre nach Kriegsende möglich. Übertritte vom sowjetischen in einen westalliierten Sektor Berlins wurden jedoch schon früh recht streng von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) reglementiert. Von Anfang an waren insgesamt die Ost-West-Wanderungen um ein vielfaches größer als umgekehrt. Als sog. Grenzgänger konnten Westberliner bis 1961 im Ostteil der Stadt arbeiten, während dies entlang der innerdeutschen Grenze bald nicht mehr möglich war.

Die Grenze wird schrittweise zementiert

Die direkt nach dem Krieg gebildeten, zunächst als Verwaltungsgrenzen angesehenen Besatzungszonen bzw. Sektoren Berlins blieben grundsätzlich offen. Dies stellte für die SBZ schon recht bald ein wirtschaftliches Problem dar, da sich die Bewegungen von Ost nach West als weitaus stärker herausstellten als von West nach Ost. Die erste Sperrung der SBZ erfolgte im Juni 1946 für einen Zeitraum von vier Monaten, um dem „illegalen Personen- und Warenverkehr“ Herr zu werden. Ab 1947 mußten Reisende zwischen der SBZ und den Westzonen Interzonenpässe beantragen, welche vorwiegend für dringende familäre und geschäftliche Angelegenheiten ausgestellt wurden. Die erste Zerreißprobe folgte auf die plötzlich in der Bundesrepublik und Berlin (West) durchgeführte Währungsreform vom 21. Juni 1948. Die Deutsche Mark, welche die bis dahin noch gültige, jedoch schwer inflationäre Reichsmark ersetzte, erhöhte den wirtschaftlichen Druck auf die SBZ erheblich. Die Sowjetunion reagierte drei Tage später mit einer Totalblockade Westberlins. Alle Versorgungswege zu Land
und Wasser zur und von der Bundesrepublik wurden unterbrochen. Nur durch die sehr schnell und massiv organisierte „Luftbrücke“ der amerikanischen und britischen Luftwaffe konnte der Westteil Berlins mit lebensnotwendigen Gütern versorgt werden. Der Kalte Krieg war entfacht. Erst, als die Sowjetunion erkannte, daß dadurch ihre Politik sinnlos geworden war, stellte sie die Blockade ein. Sie hatte jedoch dazu geführt, daß für den Besuch der SBZ neben den Interzonenpässen nun auch noch separate Aufenthaltsgenehmigungen der territorialen Behörden erforderlich waren. Diese sollten erst beim Inkrafttreten des Grundlagenvertrages von 1973 durch Visa-Genehmigungen bzw. Aufenthaltsberechtigungen ersetzt werden.[2]

Die durch das sich stets verstärkende wirtschaftliche Gefälle entwickelnden Schieber- und Spekulantentätigkeiten führten zu einem bedrohlichen Abfluß von z.T. stark subventionierten Wirtschaftsgütern aus der SBZ in die Westzonen. Die SMAD reagierte daraufhin im Dezember 1946 mit der Gründung einer Grenzpolizei in der SBZ. Eine ihrer Hauptaufgaben war von Anfang an die Kontrolle der Demarkationslinie. Als im Frühjahr 1952 die Regierung Adenauer das Angebot Stalins zur Bildung eines entmilitarisierten Gesamtdeutschlands ablehnte (sog. „Stalin-Note“), sperrten die DDR-Behörden die Demarkationslinie ab und verwandelten sie in eine echte innerdeutsche Grenze.[2]

[1] Stand: 2003, Forschungsresultat der privaten Arbeitsgemeinschaft „13. August“, präsentiert am 12. August 2003 im Berliner Mauermuseum am Checkpoint Charlie, Berlin. Quelle: DER SPIEGEL Online, 12. August 2003

[2] Quelle: Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk, Jürgen Ritter u. Joachim Lapp, 2. korr. Auflage, Berlin, Links Verlag 1988


Die sog. „Stalin-Note“ war vor allem als Gegenmaßnahme der Sowjetunion zur geplanten Unterzeichnung des „Vertrages über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG) durch die Regierung Konrad Adenauers zu sehen. Als der Vertrag tatsächlich in Paris ratifiziert wurde, tauchten in der DDR-Presse von der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) lancierte Gerüchte auf, der Westen plane Angriffe auf die DDR. Als Gegenmaßnahme würde die Grenze vom Osten her in Kürze verstärkt werden.

Aktion „Amboß“

Tatsächlich veröffentlichte am 27. Mai 1952 das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine Bekanntmachung über die Einführung einer 5-Kilometer-Sperrzone an der Grenze. Damit wurde ein Streifen von 5 Kilometern zum fast unbewohnbaren, sicherlich aber zum unbesuchbaren Gebiet, denn den Bewohnern dieses Streifens wurden keine Interzonenpässe, Bewohnern Westdeutschlands keine Aufenthaltsgenehmigungen für diesen Streifen mehr erteilt.[1]

Im Detail bestimmte die SKK zu dieser 5km-Sperrzone:

10-m-Schutzstreifen. Dieser 10-m-Schutzstreifen muß zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) umgepflügt und geeggt werden. Soweit in diesem Streifen Waldungen stehen, sind dieselben abzuholzen. In diesem Streifen dürfen keinerlei Arbeiten von Zivilpersonen durchgeführt werden, und er darf nur von Angehörigen der Grenzbehörden betreten werden. Entlang des Streifens sollen an bestimmten Stellen Straßensperren, Baumsperren, Drahtverhaue usw. errichtet werden.

500-m-Schutzstreifen. Der 500-m-Schutzstreifen steht unter Verwaltung der Grenzbehörden. Ohne Genehmigung der Grenzbehörden dürfen keinerlei Veränderungen jeglicher Art in den Ortschaften und im Gelände (einschl. Baumaßnahmen) vorgenommen werden. (…) Die Ortseinwohner müssen bei der jeweiligen Dienststelle der Grenzbehörde namentlich auf Listen erfaßt sein. Zuzüge bedürfen der Genehmigung. (…) Einwohner erhalten im Deutschen Personalausweis einen Stempel. (…) Alle alteingesessenen Bewohner dieser Ortschaften können wohnen bleiben. Neu hinzugezogene Personen, reaktionäre Kräfte sowie als Grenzschieber und Spekulanten bekannte Personen sind aus diesen Ortschaften (ca. 110, Anm. d. Red.) in das Hinterlad umzusiedeln. Dieser 500-m-Streifen wird als ein Streifen des besonderen Regimes festgelegt.

5-km-Streifen (Ausweiszone). Sämtliche Einwohner müssen durch die örtlich zuständigen VP-Dienststellen der VPKA (Volkspolizei-Kreisamt, Anm. d. Red.) listenmäßig erfaßt sein. Für die hier wohnhaften Einwohner ist durch das zuständige Volkspolizei-Kreisamt der Deutsche Personalausweis mit einem besonderen Stempel zu versehen. (…) Die Einreise bzw. Einfahrt von Personen und Kfz. in diesen Streifen ist nur mit einem besonderen Passierschein gestattet. (…) Alle Versammlungen, Veranstaltungen usw. ab 22.00 Uhr sind verboten.

Die SKK-Direktive wurde vom MfS fast wörtlich übernommen. §4 endete mit dem Satz: „Bei Nichtbeachtung der Anordnung der Grenzstreifen wird von der Waffe Gebrauch gemacht.“ In der sofort folgenden Umsiedlungs-Aktion mit dem zynischen Decknamen „Aktion Ungeziefer“ werden in den folgenden Monaten ca. 11.000 Menschen in das ostdeutsche Hinterland zwangsumgesiedelt, teils unter Anwendung von Gewalt. [2]

Um dem massiv erhöhten Verwaltungs- und Kontrollaufwand Herr werden zu können, wird die Deutsche Grenzpolizei (DGP) zum Ende 1952 im Vergleich zum Vorjahr auf ca. 35.000 Mann verdoppelt. [1]

[1] Quelle: Die Grenze durch Deutschland. Eine Chronik von 1945 bis 1990, Roman Grafe, o. A., Berlin, Sieder Verlag 2002

[2] Quelle: Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk, Jürgen Ritter u. Joachim Lapp, 2. korr. Auflage, Berlin, Links Verlag 1988



Der zu errichtende 10-km-Schutzstreifen wurde nun zügig insebesondere durch Mitarbeiter der sog. Maschinen-Ausleihstationen (MAS) unter Mithilfe dienstverpflichteter Bauern auf Befehl der Grenzpolizei durch Beseitigung von Gebäuden, Wäldern und sonstigen Hindernissen vor allem durch Pflügen errichtet. Dabei wurden Dutzende von Eisenbahnlinien, drei Autobahnen, mehr als 30 Fernstraßen sowie über 100 Landstraßen nebst tausenden von Gemeindewegen unterbrochen. Der Bereich im Hinterland des Schutzstreifens wurde durch Erdwälle, Gräben und Stolperdrähte, die zu entsprechenden Alarmvorrichtungen gehörten, militärisch befestigt.
Nachdem nun zahlreiche Orte und Gemeinden im grenznahen Bereich wirtschaftlich und sozial akut gefährdet waren, verabschiedete der Deutsche Bundestag im Oktober 1953 ein erstes Förderprogramm für die Gebiete an der „Sowjetzonengrenze“, das schließlich im sog. Zonenrandförderungsgesetz seinen formalen Abschluß fand. Auch auf DDR-Seite gab es Vergünstigungen für die Bevölkerung, die in der Nähe der Grenze lebte. Dazu zählten Lohn- und Gehaltszuschläge, gewisse Steuererleichterungen, Rentenaufbesserungen sowie – bis 1958 – zusätzliche Lebensmittelkarten.

Deutsche Grenzpolizei (DGP) und Schießbefehl

Nach sowjetischem Vorbild wurde 1952 die Deutsche Grenzpolizei (DGP) dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eingegliedert, da sich ihre Aufgaben zunehmend militärisch und staatssichernd darstellten, Chef der DGP wurde MfS-Oberst Hermann Gartmann. „Im Juni 1952 dehnte die DDR-Führung die Maßnahmen analog auf die Küstenregion und den Ring um Berlin aus. Berlin (West) wurde sowohl von der Moskauer als auch Ostberliner politischen Führung als »Pfahl im Fleische der DDR« gesehen; eine Veränderung des Status Quo von Berlin war jedoch noch nicht möglich. Das freie Betreten der Westsektoren von Ost-Berlin aus
blieb weiter möglich, allerdings sollte der Zugang für die DDR-Bürger zu Ost-Berlin erschwert werden. Obgleich man gegenüber Berlin (West) keine Schutzzone einrichten konnte, wurden die Kontrollmaßnahmen verstärkt und eine Passierscheinpflicht für Westberliner zur Einreise in die DDR eingeführt. Dem Ziel der Verhinderung von illegalen Grenzübertritten trug die im Mai 1952 erlassene verschärfte Direktive zum Schußwaffengebrauch Rechnung.“ [3]

Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Jahr 1997 starben vor dem 13. August 1961, dem Beginn des Baus der Berliner Mauer, an der innerdeutschen Grenze 100 Menschen. Weitere Menschen starben bspw. an der DDR-Grenze zu anderen (sozialistischen) Staaten. Auch DDR-Grenzer kamen in dieser Zeit ums Leben. Insgesamt 160 Menschenleben kostete die DDR-Grenze alleine bis zum Mauerbau.

Obwohl die DGP zur Zeit des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 an der DDR-Außengrenze wenig zu tun hatte – was unterstreicht, daß es sich damals um rein nach innen gerichtete Proteste handelte -, hatte das offensichtliche Versagen des MfS auch unmittelbare Auswirkungen auf die DGP: Das MfS wurde zu einem Staatssekretariat innerhalb des Ministeriums des Inneren (MdI) „degradiert“, aus dem die DGP herausgelöst und zu einer selbständigen Hauptverwaltung Deutsche Grenzpolizei des MdI wurde. Dabei wuchs die Gesamtstärke der DGP von 25.541 Mann im September 1953 auf 30.745 im Jahre 1954 an. Bei der Desertationsrate innerhalb der bewaffneten Organe der DDR stand die DGP an oberster Stelle: Die Nähe zum Westen schien für viele der Verlockung zuviel. Um für eine Teilnahme der DDR an einer Militärkoalition des Ostblocks und die zu erwartende formale Souveränität gerüstet zu sein, wurde die DGP ab 1955 zu militärisch funktionierenden Einheiten nach sowjetischem Vorbild umgebildet. Am 17.3.1955 beschloß die Sicherheitskommission des Politbüros, die Grenzpolizei mit Wirkung zum 1.4.d.J. dem Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS) zu unterstellen. Ab Ende 1955 übernahm die DGP schließlich die alleinige Sicherung der Staatsgrenze der DDR. Es folgten weitere organisatorische Um- und Rückgliederungen der Grenztruppen, welche sich als Ausdruck der Unsicherheit und Orientierungslosigkeit der DDR-Führung im Zusammenhang mit dem zunehmenden Flüchtlingsstrom in den Westen interpretieren lassen. Im Frühjahr 1958 erhielten die Grenztruppen auch schwere Waffen (Sturmgeschütze und Schützenpanzerwagen aus sowjetischer Produktion). Zu dieser Zeit begannen die Grenztruppen, von „freiwilligen Helfern“ unterstützt zu werden.

[1] Quelle: Die Grenze durch Deutschland. Eine Chronik von 1945 bis 1990, Roman Grafe, o. A., Berlin, Sieder Verlag 2002

[2] Quelle: Die Grenze. Ein deutsches Bauwerk, Jürgen Ritter u. Joachim Lapp, 2. korr. Auflage, Berlin, Links Verlag 1998

[3] Quelle: Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR. Torsten Diedrich et al. (Hrsg.), 1. Auflage, Links Verlag 1998


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