Die Aktuelle Kamera. Themenübersicht. Politbüro-Prozess.


Erstellt 15.01.2000. Aktualisiert 28.07.01.


Pressemeldung vom 26.08.97:

Gericht sieht Verantwortung von Krenz, Schabowski und Kleiber für Maueropfer als erwiesen an

"Ohne Beschlüsse des Politbüros hätte es die Toten nicht gegeben"

Der große Knall kam erst zum Schluß. "Herr Krenz, Sie sind hiermit verhaftet", entschied Richter Josef Hoch, nachdem er mehr als zwei Stunden lang in aller Ruhe das Urteil der 27.Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen drei frühere Mitglieder des SED-Politbüros erläutert hatte. Der Vorsitzende hatte seinen Satz kaum beendet, da machte sich im Zuschauerraum auch schon lautstarke Empörung breit. "Pfui" zischte eine Frau. "Das ist ja unerhört." Ein älterer Mann hob seine rechte Faust zum Rot-Front-Gruß und schrie quer durch den Saal: "Egon, beuge Dich nicht. Egon, ich bin mit Dir solidarisch."

Der ehemalige SED-Generalsekretär Egon Krenz, der sich gern als den "letzten Kapitän der DDR" bezeichnet, reagierte auf die Sympathiekundgebungen seiner Fans allerdings nur mit einer verlegenen Handbewegung. Er stand kurz auf, setzte sich jedoch gleich wieder auf seinen Platz und ließ sich von seinen Anwälten sowie von seinem im Gerichtssaal anwesenden Sohn trösten. Die Entscheidung der Kammer hatte den 60jährigen offenbar tief getroffen. Krenz, der gestern wegen seiner Mitverantwortung für das Grenzregime der DDR sowie für die Toten an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, hatte offenbar nicht mit einer sofortigen Verhaftung "wegen Fluchtgefahr" gerechnet.

Noch am Morgen vor der Urteilsverkündung war Egon Krenz in der Rolle der verfolgten Unschuld aufgetreten. "Ich gehe erhobenen Hauptes", betonte er, als er an nahezu einhundert Journalisten und Dutzenden von Fernsehkameras vorbei den Saal 500 des Berliner Landgerichts betrat. "Ich bin kein Totschläger", fügte er hinzu. Und er wiederholte seine Überzeugung: "Ich werde stellvertretend verurteilt, damit die DDR im Nachhinein kriminalisiert werden kann."

Im Saal selbst herrschte gespannte Stimmung, als Richter Hoch nach 115 Verhandlungstagen und der Vernehmung zahlreicher Zeugen sowie dem Verlesen von Tausenden Protokollseiten den Schuldspruch verkündete: Neben Krenz wurden auch die beiden mitangeklagten Politbüromitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber verurteilt – beide allerdings nur zu jeweils drei Jahren Haft. Alle drei Angeklagten wurden für schuldig befunden, durch ihre Mitwirkung an Beschlüssen des Politbüros, des höchsten Machtorgans im zweiten deutschen Staat, bewußt den Tod von Flüchtlingen in Kauf genommen zu haben. Das Politbüro habe so etwas wie einen "ideologischen Schießbefehl" formuliert, der allein an der Berliner Mauer 265 Todesopfer sowie viele hundert Verletzte zur Folge hatte. "Dabei handelte es sich vor allem um Menschen, die nichts anderes wollten, als ihr Land zu verlassen", sagte der Vorsitzende.

Ursprünglich hatte das Verfahren Anfang 1995 mit sieben angeklagten Politbüromitgliedern begonnen. Einer der Beschuldigten starb noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlung, drei weitere schieden nach und nach aus Gesundheitsgründen aus dem Verfahren aus. Zum Schluß blieben nur noch Krenz, Schabowski und Kleiber übrig. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wurde der Prozeß, in dem es zunächst um 66 Maueropfer gegangen war, auf nur noch vier Fälle konzentriert. In diesen Fällen hatten die Angeklagten in Sitzungen des SED-Politbüros an Beschlüssen zur Grenzsicherung teilgenommen und dort durch Formulierungen wie "Grenzverletzer sind zu stellen oder zu vernichten" oder "Aggressoren sind zu vernichten" den Grenztruppen praktisch einen Schießbefehl erteilt.

"Den Angeklagten war bewußt", sagte Richter Hoch, "daß die Beschlüsse des Politbüros bindenden Charakter hatten." Aus den Entscheidungen dieses obersten Gremiums der DDR wurden Gesetze und Anweisungen, die nach Ansicht der Kammer in "einer Befehlskette von oben nach unten" schließlich bei jenen jungen Grenzsoldaten landeten, die auf flüchtende Landsleute schossen. "Ohne die zentralen Beschlüsse des Politbüros", sagte Richter Hoch, "hätte es die Toten an der Grenze nicht gegeben." Die Staatsanwaltschaft hatte übrigens Haftstrafen zwischen siebeneinhalb und elf Jahren beantragt.

Zum Glück für die drei Angeklagten wurden sie gestern nicht nach den strikten Normen des DDR-Rechts verurteilt: Nach den Gesetzen des zweiten deutschen Staates wäre ihre Tat als Anstiftung zum Mord mit mindestens zehn Jahren Haft geahndet worden – ein Strafnachlaß war nicht vorgesehen. Im Einigungsvertrag hatten sich das Bonner Kabinett und die DDR-Regierung jedoch entschlossen, bei Strafverfahren vor gesamtdeutschen Gerichten das jeweils mildere Recht anzuwenden. Und das war im Fall Krenz und Co. das bundesdeutsche Strafgesetzbuch, das bei bedingtem Totschlag einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht.

Außerdem erlaubte es der Kammer, jede Menge Milderungsgründe zu finden: So lobte das Gericht das "offene und ehrliche Auftreten" des Angeklagten Kleiber, der dem Gericht die Arbeit erheblich erleichtert habe, sowie die "aufrichtige und selbstkritische Haltung" des Angeklagten Schabowski, der durch seine Interviews und Bücher einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit geleistet habe. Selbst Egon Krenz erhielt eine Streicheleinheit: Der Mann habe sich zum Ende der DDR "ernsthaft bemüht", den Schußwaffengebrauch an der Grenze zu reduzieren und die Wende gewaltlos über die Bühne gehen zu lassen. "Dieses Verhalten", lobte Richter Hoch, "hat sich jedenfalls ganz erheblich strafmildernd ausgewirkt."


Eine steile Karriere

Schon mit 47 Jahren Honeckers Stellvertreter

Die politische Entwicklung des 1937 im pommerschen Kolberg geborenen Schneidersohnes Egon Krenz verlief so, wie man sich gemeinhin eine steile Karriere vorstellt.

Schon in ganz jungen Jahren hatte sich Krenz den sozialistischen Massenorganisationen verschrieben: Nach 1945 war er Mitglied der Pionierorganisation "Ernst Thälmann", 1953 trat er in die "Freie Deutsche Jugend" (FDJ) ein. Dort brachte er es bis zum Ersten Sekretär des FDJ-Zentralrates. Seit 1955 war er Mitglied der SED und des Gewerkschaftsbundes FDGB.

Mit 16 Jahren schon besuchte Krenz das Institut für Lehrerbildung in Putbus und legte als 20jähriger sein Lehrerexamen ab. Anschließend diente er bis 1959 freiwillig bei der Nationalen Volksarmee. In den 60er Jahren war Egon Krenz auf der Parteihochschule der KPdSU in Moskau und erwarb hier den Grad eines Diplom-Gesellschaftswissenschaftlers. Seit 1971 gehörte Krenz der Volkskammer an.

Nach kontinuierlicher Karriere innerhalb von FDJ und SED rückte Krenz schließlich im November 1983 in die Position eines ZK-Sekretärs und zum Vollmitglied des SED-Politbüros auf. Bereits im Alter von 47 Jahren brachte es Krenz zum Stellvertreter des Staatsratsvorsitzenden Erich Honeckers. Lange wurde er als möglicher Nachfolger gehandelt.

Als Krenz in den Wirren des Wendeherbstes 1989 Honecker schließlich beerbte, konnte er sich aber nur kurz an der Staats- und Parteispitze behaupten. Bereits Anfang Dezember mußte er alle Partei- und Staatsämter niederlegen. Im Januar folgte der Ausschluß aus der SED-Nachfolgeorganisation PDS.

Egon Krenz ist mit einer früheren Lehrerin verheiratet und hat mit seiner Frau Erika zwei Söhne. Noch 1989 verließ die Familie das SED-Funktionärs-"Ghetto" in Wandlitz und bezog eine neue Wohnung.

Das öffentliche Interesse an Krenz konzentrierte sich fortan vor allem auf seine Rolle als prominenter Zeuge, der ab 1991 in diversen Prozessen gegen führende Repräsentanten des SED-Staates gehört wurde.


Chronologie – Nach über zwei Jahren:

Von sieben Angeklagten drei verurteilt

Das Strafverfahren gegen die früheren Mitglieder des mächtigsten DDR-Gremiums begann vor rund zweieinhalb Jahren mit der Anklageerhebung. Wir dokumentieren die wichtigsten Stationen des Politbüro-Prozesses. Während des Verfahrens reduzierte sich die Zahl der Angeklagten von sieben auf jetzt drei.

9. Januar 1995: Nach rund dreijährigen Ermittlungen gibt die Berliner Justiz die Anklageerhebung gegen sieben einstige Mitglieder des SED-Politbüros bekannt. Dies sind neben den jetzt verurteilten Egon Krenz, Günter Schabowski und Günther Kleiber auch Harry Tisch, Kurt Hager, Erich Mückenberger und Horst Dohlus.

13. November 1995: Der Politbüro-Prozeß beginnt im ersten Anlauf vor der 27. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts. Der Gewerkschaftsvorsitzende Harry Tisch stirbt im Sommer 1995. Den jetzt sechs Angeklagten wird bis zu 49facher Totschlag zur Last gelegt.

17. November 1995: Eine andere Kammer des Landgerichts schließt den Vorsitzenden Richter Hansgeorg Bräutigam wegen Befangenheit aus, da er einen Aufsatz über die juristische Verfolgung hochrangiger DDR-Funktionäre geschrieben hatte. Der Prozeß wird unter dem Vorsitz des bisherigen Beisitzenden Richters Josef Hoch fortgesetzt.

30. November 1995: Der Prozeß platzt. Wegen einer anstehenden Operation des SED-Wirtschaftsfachmanns Günther Kleiber wird die Hauptverhandlung nach nur vier Verhandlungstagen bereits abgebrochen.

15. Januar 1996: Der Politbüro-Prozeß beginnt im zweiten Anlauf.

9. Mai 1996: Der SED-Chefideologe Kurt Hager scheidet im Alter von 83 Jahren aus Gesundheitsgründen aus dem Verfahren aus.

26. August 1996: Der angeklagte frühere Chef der Parteikontrollkommission, Erich Mückenberger, scheidet aus dem Verfahren aus. Zuvor konnte bereits wegen seines Gesundheitszustandes jeweils nur zwei Stunden pro Prozeßtag verhandelt werden.

9. September 1996: Der frühere Vize-Verteidigungsminister Fritz Streletz beteuert als Zeuge, es habe keinen Schießbefehl an der Grenze gegeben. Auch Verteidigungsminister Heinz Keßler bestreitet wenig später die Existenz eines Schießbefehls.

1. Dezember 1996: Der letzte DDR-Staats- und Parteichef Krenz verlangt die Ladung von Helmut Kohl als Zeugen; das Gericht lehnt dies ab – ebenso wie die Ladung von Michail Gorbatschow.

17. April 1997: Der Anklagevorwurf wird reduziert: Krenz muß sich nunmehr nur noch wegen vier Fällen, die übrigen Angeklagten wegen drei Fällen von Totschlag an Flüchtlingen verantworten.

5. Juni 1997: Der frühere SED-Kaderchef Horst Dohlus scheidet am 100. Prozeßtag aus gesundheitlichen Gründen aus.

31. Juli 1997: Die Staatsanwaltschaft fordert für Krenz elf Jahre Haft. Für den Ost-Berliner SED-Bezirkschef Schabowski verlangt sie neun, für den SED-Wirtschaftsfachmann Kleiber siebeneinhalb Jahre. Im folgenden beantragen die Verteidiger sämtlicher Angeklagten Freisprüche.

18. August 1997: In seinem Schlußwort bekräftigt Krenz den Vorwurf der Siegerjustiz. Schabowski räumt dagegen Fehler ein und distanziert sich von der DDR. Kleiber erklärt lediglich, er habe die Toten an der Grenze nicht verursacht und fühle sich unschuldig.


Die Opfer – An der Mauer:

Mindestens 916 Menschen wurden getötet

Durch das Grenzregime der DDR sind nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft 13. August (Tag des Mauerbaus) mindestens 916 Menschen getötet worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in 253 Fällen ermittelt, in denen zwischen 1961 und 1989 Flüchtlinge an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze getötet wurden. Im Politbüro-Prozeß ging es nach Reduzierung der Vorwürfe zur Verfahrensbeschleunigung zuletzt noch um vier Fälle.

Der 20jährige Michael-Horst Schmidt wurde in der Nacht zum 1. Dezember 1984 erschossen. Er war mit einer Leiter in das Grenzgebiet im Berliner Stadtteil Pankow gegangen, wo er einen Alarmzaun auslöste. Unter Beschuß genommen, fiel er von seiner Leiter ins Grenzgebiet zurück. Erst Stunden später wurde er in ein Krankenhaus gebracht, wo er dann starb. Der 25jährige Michael Bittner wollte im Bereich Glienicke nach West-Berlin flüchten. Im Grenzgebiet gaben am 24. November 1986 zwei Grenzer Dauerfeuer aus etwa 160 bis 180 Metern Entfernung. An der Mauerkrone wurde er von drei Schüssen in den Rücken getroffen. Der 24jährige Lutz Schmidt wurde am 12. Februar 1987 an der Grenze zum Bezirk Treptow erschossen. Er wollte mit einem Freund über die Mauer klettern. Der 20jährige Chris Gueffroy wurde am 5. Februar 1989 erschossen und gilt als der letzte Mauertote. Mit einem Freund versuchte er, die Sperranlagen in Berlin-Treptow zu überwinden. Obwohl sie unter Dauerfeuer kamen, konnten sie den Grenzzaun noch erreichen. Gueffroy wurde dort aber in die Brust geschossen.


Zu einem Artikel über das endgültige Urteil im Vorfeld der BGH-Entscheidung im Politbüro-Prozess (Oktober 1999) gelangen Sie hier.