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Politbüro-Prozess.
| Erstellt 15.01.2000. Aktualisiert 28.07.01. |
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Pressemeldung vom 26.08.97:
Der große Knall kam erst zum Schluß. "Herr
Krenz, Sie sind hiermit verhaftet", entschied Richter Josef
Hoch, nachdem er mehr als zwei Stunden lang in aller Ruhe das
Urteil der 27.Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts gegen
drei frühere Mitglieder des SED-Politbüros erläutert hatte.
Der Vorsitzende hatte seinen Satz kaum beendet, da machte sich im
Zuschauerraum auch schon lautstarke Empörung breit.
"Pfui" zischte eine Frau. "Das ist ja
unerhört." Ein älterer Mann hob seine rechte Faust zum
Rot-Front-Gruß und schrie quer durch den Saal: "Egon, beuge
Dich nicht. Egon, ich bin mit Dir solidarisch."
Der ehemalige SED-Generalsekretär Egon Krenz, der
sich gern als den "letzten Kapitän der DDR"
bezeichnet, reagierte auf die Sympathiekundgebungen seiner Fans
allerdings nur mit einer verlegenen Handbewegung. Er stand kurz
auf, setzte sich jedoch gleich wieder auf seinen Platz und ließ
sich von seinen Anwälten sowie von seinem im Gerichtssaal
anwesenden Sohn trösten. Die Entscheidung der Kammer hatte den
60jährigen offenbar tief getroffen. Krenz, der gestern wegen
seiner Mitverantwortung für das Grenzregime der DDR sowie für
die Toten an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze zu
sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, hatte offenbar
nicht mit einer sofortigen Verhaftung "wegen
Fluchtgefahr" gerechnet.
Noch am Morgen vor der Urteilsverkündung war Egon
Krenz in der Rolle der verfolgten Unschuld aufgetreten. "Ich
gehe erhobenen Hauptes", betonte er, als er an nahezu
einhundert Journalisten und Dutzenden von Fernsehkameras vorbei
den Saal 500 des Berliner Landgerichts betrat. "Ich bin kein
Totschläger", fügte er hinzu. Und er wiederholte seine
Überzeugung: "Ich werde stellvertretend verurteilt, damit
die DDR im Nachhinein kriminalisiert werden kann."
Im Saal selbst herrschte gespannte Stimmung, als
Richter Hoch nach 115 Verhandlungstagen und der Vernehmung
zahlreicher Zeugen sowie dem Verlesen von Tausenden
Protokollseiten den Schuldspruch verkündete: Neben Krenz wurden
auch die beiden mitangeklagten Politbüromitglieder Günter
Schabowski und Günther Kleiber verurteilt – beide allerdings nur
zu jeweils drei Jahren Haft. Alle drei Angeklagten wurden für
schuldig befunden, durch ihre Mitwirkung an Beschlüssen des
Politbüros, des höchsten Machtorgans im zweiten deutschen
Staat, bewußt den Tod von Flüchtlingen in Kauf genommen zu
haben. Das Politbüro habe so etwas wie einen "ideologischen
Schießbefehl" formuliert, der allein an der Berliner Mauer
265 Todesopfer sowie viele hundert Verletzte zur Folge hatte.
"Dabei handelte es sich vor allem um Menschen, die nichts
anderes wollten, als ihr Land zu verlassen", sagte der
Vorsitzende.
Ursprünglich hatte das Verfahren Anfang 1995 mit
sieben angeklagten Politbüromitgliedern begonnen. Einer der
Beschuldigten starb noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlung,
drei weitere schieden nach und nach aus Gesundheitsgründen aus
dem Verfahren aus. Zum Schluß blieben nur noch Krenz, Schabowski
und Kleiber übrig. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft
und der Angeklagten wurde der Prozeß, in dem es zunächst um 66
Maueropfer gegangen war, auf nur noch vier Fälle konzentriert.
In diesen Fällen hatten die Angeklagten in Sitzungen des
SED-Politbüros an Beschlüssen zur Grenzsicherung teilgenommen
und dort durch Formulierungen wie "Grenzverletzer sind zu
stellen oder zu vernichten" oder "Aggressoren sind zu
vernichten" den Grenztruppen praktisch einen Schießbefehl
erteilt.
"Den Angeklagten war bewußt", sagte
Richter Hoch, "daß die Beschlüsse des Politbüros
bindenden Charakter hatten." Aus den Entscheidungen dieses
obersten Gremiums der DDR wurden Gesetze und Anweisungen, die
nach Ansicht der Kammer in "einer Befehlskette von oben nach
unten" schließlich bei jenen jungen Grenzsoldaten landeten,
die auf flüchtende Landsleute schossen. "Ohne die zentralen
Beschlüsse des Politbüros", sagte Richter Hoch,
"hätte es die Toten an der Grenze nicht gegeben." Die
Staatsanwaltschaft hatte übrigens Haftstrafen zwischen
siebeneinhalb und elf Jahren beantragt.
Zum Glück für die drei Angeklagten wurden sie
gestern nicht nach den strikten Normen des DDR-Rechts verurteilt:
Nach den Gesetzen des zweiten deutschen Staates wäre ihre Tat
als Anstiftung zum Mord mit mindestens zehn Jahren Haft geahndet
worden – ein Strafnachlaß war nicht vorgesehen. Im
Einigungsvertrag hatten sich das Bonner Kabinett und die
DDR-Regierung jedoch entschlossen, bei Strafverfahren vor
gesamtdeutschen Gerichten das jeweils mildere Recht anzuwenden.
Und das war im Fall Krenz und Co. das bundesdeutsche
Strafgesetzbuch, das bei bedingtem Totschlag einen Strafrahmen
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht.
Außerdem erlaubte es der Kammer, jede Menge
Milderungsgründe zu finden: So lobte das Gericht das
"offene und ehrliche Auftreten" des Angeklagten
Kleiber, der dem Gericht die Arbeit erheblich erleichtert habe,
sowie die "aufrichtige und selbstkritische Haltung" des
Angeklagten Schabowski, der durch seine Interviews und Bücher
einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit
geleistet habe. Selbst Egon Krenz erhielt eine Streicheleinheit:
Der Mann habe sich zum Ende der DDR "ernsthaft
bemüht", den Schußwaffengebrauch an der Grenze zu
reduzieren und die Wende gewaltlos über die Bühne gehen zu
lassen. "Dieses Verhalten", lobte Richter Hoch,
"hat sich jedenfalls ganz erheblich strafmildernd
ausgewirkt."
Die politische Entwicklung des 1937 im pommerschen
Kolberg geborenen Schneidersohnes Egon Krenz verlief so, wie man
sich gemeinhin eine steile Karriere vorstellt.
Schon in ganz jungen Jahren hatte sich Krenz den
sozialistischen Massenorganisationen verschrieben: Nach 1945 war
er Mitglied der Pionierorganisation "Ernst Thälmann",
1953 trat er in die "Freie Deutsche Jugend" (FDJ) ein.
Dort brachte er es bis zum Ersten Sekretär des FDJ-Zentralrates.
Seit 1955 war er Mitglied der SED und des Gewerkschaftsbundes
FDGB.
Mit 16 Jahren schon besuchte Krenz das Institut
für Lehrerbildung in Putbus und legte als 20jähriger sein
Lehrerexamen ab. Anschließend diente er bis 1959 freiwillig bei
der Nationalen Volksarmee. In den 60er Jahren war Egon Krenz auf
der Parteihochschule der KPdSU in Moskau und erwarb hier den Grad
eines Diplom-Gesellschaftswissenschaftlers. Seit 1971 gehörte
Krenz der Volkskammer an.
Nach kontinuierlicher Karriere innerhalb von FDJ
und SED rückte Krenz schließlich im November 1983 in die
Position eines ZK-Sekretärs und zum Vollmitglied des
SED-Politbüros auf. Bereits im Alter von 47 Jahren brachte es
Krenz zum Stellvertreter des Staatsratsvorsitzenden Erich
Honeckers. Lange wurde er als möglicher Nachfolger gehandelt.
Als Krenz in den Wirren des Wendeherbstes 1989
Honecker schließlich beerbte, konnte er sich aber nur kurz an
der Staats- und Parteispitze behaupten. Bereits Anfang Dezember
mußte er alle Partei- und Staatsämter niederlegen. Im Januar
folgte der Ausschluß aus der SED-Nachfolgeorganisation PDS.
Egon Krenz ist mit einer früheren Lehrerin
verheiratet und hat mit seiner Frau Erika zwei Söhne. Noch 1989
verließ die Familie das SED-Funktionärs-"Ghetto" in
Wandlitz und bezog eine neue Wohnung.
Das öffentliche Interesse an Krenz konzentrierte
sich fortan vor allem auf seine Rolle als prominenter Zeuge, der
ab 1991 in diversen Prozessen gegen führende Repräsentanten des
SED-Staates gehört wurde.
Das Strafverfahren gegen die früheren Mitglieder
des mächtigsten DDR-Gremiums begann vor rund zweieinhalb Jahren
mit der Anklageerhebung. Wir dokumentieren die wichtigsten
Stationen des Politbüro-Prozesses. Während des Verfahrens
reduzierte sich die Zahl der Angeklagten von sieben auf jetzt
drei.
9. Januar 1995: Nach rund dreijährigen
Ermittlungen gibt die Berliner Justiz die Anklageerhebung gegen
sieben einstige Mitglieder des SED-Politbüros bekannt. Dies sind
neben den jetzt verurteilten Egon Krenz, Günter Schabowski und
Günther Kleiber auch Harry Tisch, Kurt Hager, Erich
Mückenberger und Horst Dohlus.
13. November 1995: Der Politbüro-Prozeß
beginnt im ersten Anlauf vor der 27. Großen Strafkammer des
Berliner Landgerichts. Der Gewerkschaftsvorsitzende Harry Tisch
stirbt im Sommer 1995. Den jetzt sechs Angeklagten wird bis zu
49facher Totschlag zur Last gelegt.
17. November 1995: Eine andere Kammer des
Landgerichts schließt den Vorsitzenden Richter Hansgeorg
Bräutigam wegen Befangenheit aus, da er einen Aufsatz über die
juristische Verfolgung hochrangiger DDR-Funktionäre geschrieben
hatte. Der Prozeß wird unter dem Vorsitz des bisherigen
Beisitzenden Richters Josef Hoch fortgesetzt.
30. November 1995: Der Prozeß platzt.
Wegen einer anstehenden Operation des SED-Wirtschaftsfachmanns
Günther Kleiber wird die Hauptverhandlung nach nur vier
Verhandlungstagen bereits abgebrochen.
15. Januar 1996: Der Politbüro-Prozeß
beginnt im zweiten Anlauf.
9. Mai 1996: Der SED-Chefideologe Kurt
Hager scheidet im Alter von 83 Jahren aus Gesundheitsgründen aus
dem Verfahren aus.
26. August 1996: Der angeklagte frühere
Chef der Parteikontrollkommission, Erich Mückenberger, scheidet
aus dem Verfahren aus. Zuvor konnte bereits wegen seines
Gesundheitszustandes jeweils nur zwei Stunden pro Prozeßtag
verhandelt werden.
9. September 1996: Der frühere
Vize-Verteidigungsminister Fritz Streletz beteuert als Zeuge, es
habe keinen Schießbefehl an der Grenze gegeben. Auch
Verteidigungsminister Heinz Keßler bestreitet wenig später die
Existenz eines Schießbefehls.
1. Dezember 1996: Der letzte DDR-Staats-
und Parteichef Krenz verlangt die Ladung von Helmut Kohl als
Zeugen; das Gericht lehnt dies ab – ebenso wie die Ladung von
Michail Gorbatschow.
17. April 1997: Der Anklagevorwurf wird
reduziert: Krenz muß sich nunmehr nur noch wegen vier Fällen,
die übrigen Angeklagten wegen drei Fällen von Totschlag an
Flüchtlingen verantworten.
5. Juni 1997: Der frühere SED-Kaderchef
Horst Dohlus scheidet am 100. Prozeßtag aus gesundheitlichen
Gründen aus.
31. Juli 1997: Die Staatsanwaltschaft
fordert für Krenz elf Jahre Haft. Für den Ost-Berliner
SED-Bezirkschef Schabowski verlangt sie neun, für den
SED-Wirtschaftsfachmann Kleiber siebeneinhalb Jahre. Im folgenden
beantragen die Verteidiger sämtlicher Angeklagten Freisprüche.
18. August 1997: In seinem Schlußwort
bekräftigt Krenz den Vorwurf der Siegerjustiz. Schabowski räumt
dagegen Fehler ein und distanziert sich von der DDR. Kleiber
erklärt lediglich, er habe die Toten an der Grenze nicht
verursacht und fühle sich unschuldig.
Durch das Grenzregime der DDR sind nach Angaben
der Arbeitsgemeinschaft 13. August (Tag des Mauerbaus) mindestens
916 Menschen getötet worden. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat
in 253 Fällen ermittelt, in denen zwischen 1961 und 1989
Flüchtlinge an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze
getötet wurden. Im Politbüro-Prozeß ging es nach Reduzierung
der Vorwürfe zur Verfahrensbeschleunigung zuletzt noch um vier
Fälle.
Der 20jährige Michael-Horst Schmidt wurde in der
Nacht zum 1. Dezember 1984 erschossen. Er war mit einer Leiter in
das Grenzgebiet im Berliner Stadtteil Pankow gegangen, wo er
einen Alarmzaun auslöste. Unter Beschuß genommen, fiel er von
seiner Leiter ins Grenzgebiet zurück. Erst Stunden später wurde
er in ein Krankenhaus gebracht, wo er dann starb. Der 25jährige
Michael Bittner wollte im Bereich Glienicke nach West-Berlin
flüchten. Im Grenzgebiet gaben am 24. November 1986 zwei Grenzer
Dauerfeuer aus etwa 160 bis 180 Metern Entfernung. An der
Mauerkrone wurde er von drei Schüssen in den Rücken getroffen.
Der 24jährige Lutz Schmidt wurde am 12. Februar 1987 an der
Grenze zum Bezirk Treptow erschossen. Er wollte mit einem Freund
über die Mauer klettern. Der 20jährige Chris Gueffroy wurde am
5. Februar 1989 erschossen und gilt als der letzte Mauertote. Mit
einem Freund versuchte er, die Sperranlagen in Berlin-Treptow zu
überwinden. Obwohl sie unter Dauerfeuer kamen, konnten sie den
Grenzzaun noch erreichen. Gueffroy wurde dort aber in die Brust
geschossen.
Zu einem
Artikel über das endgültige Urteil im Vorfeld der BGH-Entscheidung im
Politbüro-Prozess (Oktober 1999) gelangen Sie hier.