Mindestumtausch


  • In der DDR gab es zwischen 1964 und 1989 einen staatlich festgelegten Mindestumtausch f�r B�rger des NSW (nicht-sozialistischen Wirtschaftsgebietes). Es handelte sich dabei um einen Festsatz pro Kopf und Besuchstag, der Umtausch erfolgte ausschlie�lich �ber staatlich lizensierte Tauschstellen, also Filialen der Staatsbank der DDR, der Sparkassen, sowie der genossenschaftlichen Bankinstitute. Die Ausfuhr von auf Mark der DDR lautender Valuta war untersagt. �briggebliegene, nicht ausgegebene Betr�ge konnten auf DDR-Konten eingezahlt werden.
  • Die "Mark der Deutschen Notenbank", sp�ter "Mark der DDR", war einzig g�ltiges gesetzliches Zahlungsmittel.
  • Das NSW erkannte die DDR-Mark nicht an. Obwohl die DDR ein sozialistisches Land mit einer Wirtschaftsleistung auf beachtlichem Niveau war, war ihre W�hrung nicht konvertibel, da es sich zum einen um ein Land der Planwirtschaft handelte, zum anderen augrund der existierenden Devisenverkehrsbeschr�nkungen.
  • Die DDR war weltweiter Handelspartner f�r eine gro�e Anzahl auch von westlichen L�ndern, sie spielte im internationalen Wirtschaftsgeschehen eine - f�r sozialistische L�nder - vergleichsweise herausragende Rolle. Um im internationalen Handel auch mit anerkannter Valuta bezahlen zu k�nnen, war die DDR gewisserma�en gezwungen, unter anderem diesen Mindestumtausch aufrechtzuerhalten.

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Geschichte des Mindestumtauschs
  • 25.11.1964: Nach dem Sturz von N. Chruschtschow beendet die F�hrung der DDR die Zeit der Normalisierungsbestrebungen mit der BR Deutschland. Eine der ersten Ma�nahmen, die dazu dienten, die wieder h�rter gewordene Linie zu unterstreichen, ist die Einf�hrung eines sog. "Mindestumtauschs" f�r jeden Besucher aus der BR Deutschland, Berlin und dem nichtsozialistischen Ausland. Der Zwangsumtausch gilt ab 1. Dezember 1964 und betr�gt f�r B�rger der BR Deutschland und f�r Ausl�nder f�nf DM pro Tag und Kopf, f�r Besucher aus West-Berlin drei DM. Das Tauschverh�ltnis ist 1:1, also 1 DM wird zu einer "Mark der Deutschen Notenbank" gewechselt. Rentner und Kinder sind allerdings von dieser Ma�nahme nicht betroffen.
  • 05.11.1973: Eine an diesem Tage erlassene Verordnung des Finanzministeriums der DDR bestimmt, da� ab dem 15. November neue S�tze f�r den Mindestumtausch gelten, und zwar: Generell f�r alle einreisenden B�rger nichtsozialistischer Staaten in die DDR sind ab diesem Tag 20 DM pro Tag und Kopf zu wechseln, f�r Aufenthalte in Berlin, Hauptstadt der DDR, sind staat bisher f�nf nun zehn DM im Verh�ltnis 1:1 in "Mark der DDR" zu tauschen.
  • 26.10.1974: Die S�tze f�r den Zwangsumtausch werden zum 15. November gesenkt! Ab dann m�ssen Einreisende aus dem NSW (nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet) beim Besuch der DDR nur noch 13 DM pro Kopf und Tag, beim Besuch in Berlin, Hauptstadt der DDR, nur noch DM 6,50 getauscht werden.
  • 10.12.1974: Im Zuge der sich bemerkbar machenden "Normalisierung" zwischen beiden deutschen Staaten wird bekanntgegeben, da� Personen unter 16 Jahren sowie Rentner vom Zwangsumtausch beim Besuch sowohl der DDR als auch Berlins, Hauptstadt der DDR, mit Wirkung vom 20. Dezember an ausgenommen werden.
  • 09.10.1980: Als Reaktion auf die anhaltenden Grenzverletzungen von westlicher Seite an der deutsch-deutschen Grenze erh�ht das Finanzministerium der DDR per Erla� die Mindestumtauschs�tze kr�ftig: Es gilt ab 13. Oktober daher ein einheitlicher Satz von DM 25,00 pro Kopf und Tag. Eine Unterscheidung zwischen Besuche in die DDR und nach Berlin, Hauptstadt der DDR, wird nicht mehr gemacht. Die gem�� der zuletzt gemachten Regelung vom 10.12.1974 ausgenommenen Rentner m�ssen ab G�ltigkeit dieses neuen Erlasses nun auch den vollen Umtauschsatz bezahlen. F�r Kinder zwischen sechs und f�nfzehn Jahren (vorher auch befreit) sind nun DM 7,50 zu tauschen.
  • 15.09.1983: Eine Verordnung hebt die Mindestumtauschpflicht f�r Kinder zwischen sechs und f�nfzehn Jahren wieder auf.
  • 01.08.1984: F�r Rentner wird der Mindestumtausch um zehn DM auf t�glich 15 DM gesenkt, die maximale Aufenthaltsdauer von Besuchern aus der NSW wird um 50% auf insgesamt 45 Tage pro Jahr erh�ht.
  • 24.12.1989: Der Mindestumtausch ist abgeschafft.