- In der DDR gab es zwischen 1964
und 1989 einen staatlich festgelegten Mindestumtausch
f�r B�rger des NSW (nicht-sozialistischen
Wirtschaftsgebietes). Es handelte sich dabei um
einen Festsatz pro Kopf und Besuchstag, der
Umtausch erfolgte ausschlie�lich �ber staatlich
lizensierte Tauschstellen, also Filialen der
Staatsbank der DDR, der Sparkassen, sowie der
genossenschaftlichen Bankinstitute. Die Ausfuhr
von auf Mark der DDR lautender Valuta war
untersagt. �briggebliegene, nicht ausgegebene
Betr�ge konnten auf DDR-Konten eingezahlt
werden.
- Die "Mark der Deutschen
Notenbank", sp�ter "Mark der
DDR", war einzig g�ltiges gesetzliches
Zahlungsmittel.
- Das NSW erkannte die DDR-Mark
nicht an. Obwohl die DDR ein sozialistisches Land
mit einer Wirtschaftsleistung auf beachtlichem
Niveau war, war ihre W�hrung nicht konvertibel,
da es sich zum einen um ein Land der
Planwirtschaft handelte, zum anderen augrund der
existierenden Devisenverkehrsbeschr�nkungen.
- Die DDR war weltweiter
Handelspartner f�r eine gro�e Anzahl auch von
westlichen L�ndern, sie spielte im
internationalen Wirtschaftsgeschehen eine - f�r
sozialistische L�nder - vergleichsweise
herausragende Rolle. Um im internationalen Handel
auch mit anerkannter Valuta bezahlen zu k�nnen,
war die DDR gewisserma�en gezwungen, unter
anderem diesen Mindestumtausch
aufrechtzuerhalten.
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g�ltigen Banknoten der DDR zu sehen, klicken Sie bitte hier.
Geschichte
des Mindestumtauschs |
- 25.11.1964: Nach dem Sturz von N.
Chruschtschow beendet die F�hrung der DDR die
Zeit der Normalisierungsbestrebungen mit der BR
Deutschland. Eine der ersten Ma�nahmen, die dazu
dienten, die wieder h�rter gewordene Linie zu
unterstreichen, ist die Einf�hrung eines sog.
"Mindestumtauschs" f�r jeden Besucher
aus der BR Deutschland, Berlin und dem
nichtsozialistischen Ausland. Der Zwangsumtausch
gilt ab 1. Dezember 1964 und betr�gt f�r
B�rger der BR Deutschland und f�r Ausl�nder
f�nf DM pro Tag und Kopf, f�r Besucher aus
West-Berlin drei DM. Das Tauschverh�ltnis ist
1:1, also 1 DM wird zu einer "Mark der
Deutschen Notenbank" gewechselt. Rentner und
Kinder sind allerdings von dieser Ma�nahme nicht
betroffen.
- 05.11.1973: Eine an diesem Tage
erlassene Verordnung des Finanzministeriums der
DDR bestimmt, da� ab dem 15. November neue
S�tze f�r den Mindestumtausch gelten, und zwar:
Generell f�r alle einreisenden B�rger
nichtsozialistischer Staaten in die DDR sind ab
diesem Tag 20 DM pro Tag und Kopf zu wechseln,
f�r Aufenthalte in Berlin, Hauptstadt der DDR,
sind staat bisher f�nf nun zehn DM im
Verh�ltnis 1:1 in "Mark der DDR" zu
tauschen.
- 26.10.1974: Die S�tze f�r den
Zwangsumtausch werden zum 15. November gesenkt!
Ab dann m�ssen Einreisende aus dem NSW
(nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet) beim
Besuch der DDR nur noch 13 DM pro Kopf und Tag,
beim Besuch in Berlin, Hauptstadt der DDR, nur
noch DM 6,50 getauscht werden.
- 10.12.1974: Im Zuge der sich
bemerkbar machenden "Normalisierung"
zwischen beiden deutschen Staaten wird
bekanntgegeben, da� Personen unter 16 Jahren
sowie Rentner vom Zwangsumtausch beim Besuch
sowohl der DDR als auch Berlins, Hauptstadt der
DDR, mit Wirkung vom 20. Dezember an ausgenommen
werden.
- 09.10.1980: Als Reaktion auf die anhaltenden
Grenzverletzungen von westlicher Seite an der
deutsch-deutschen Grenze erh�ht das
Finanzministerium der DDR per Erla� die
Mindestumtauschs�tze kr�ftig: Es gilt ab 13.
Oktober daher ein einheitlicher Satz von DM 25,00
pro Kopf und Tag. Eine Unterscheidung zwischen
Besuche in die DDR und nach Berlin, Hauptstadt
der DDR, wird nicht mehr gemacht. Die gem�� der
zuletzt gemachten Regelung vom 10.12.1974
ausgenommenen Rentner m�ssen ab G�ltigkeit
dieses neuen Erlasses nun auch den vollen
Umtauschsatz bezahlen. F�r Kinder zwischen sechs
und f�nfzehn Jahren (vorher auch befreit) sind
nun DM 7,50 zu tauschen.
- 15.09.1983: Eine Verordnung hebt die
Mindestumtauschpflicht f�r Kinder zwischen sechs
und f�nfzehn Jahren wieder auf.
- 01.08.1984: F�r Rentner wird der
Mindestumtausch um zehn DM auf t�glich 15 DM
gesenkt, die maximale Aufenthaltsdauer von
Besuchern aus der NSW wird um 50% auf insgesamt
45 Tage pro Jahr erh�ht.
- 24.12.1989: Der Mindestumtausch ist
abgeschafft.
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