Am 7. Oktober 1949, dem Tag
der Staatsgr�ndung der DDR, setzte die Provisorische Volkskammer
(Vk.) die
Verfassung der DDR in Kraft. Die Vk. war aus der Bewegung
des
Deutschen Volkskongresses entstanden, dessen 3. Kongre�
im Mai 1949 den Deutschen Volksrat gew�hlt hatte.

Schriftzug der
Volkskammer (Nordwestseite des PdR)
Die DDR-Verfassung legte in
Art. 48 die Rolle der Vk. als "das oberste staatliche
Machtorgan" fest, durch welches die
Werkt�tigen die
Macht mittels
Volksvertretungen (also durch Wahlen) gem�� dem System
des
Demokratischen Zentralismus aus�bten. Der Vorsatz
"Provisorische" entfiel nach der ersten regul�ren
Volkskammerwahl nach Einheitslisten mit "Kandidaten der
Nationalen Front"
am 15. Oktober 1950.
Obwohl die Vk. lt. Verfassung
"das oberste staatliche Machtorgan" und "das einzige
verfassungs- und gesetzgebende Organ" der DDR war, beschr�nkte
sich ihre Funktion darauf, die vom
Politb�ro
vorgegebenen und beschlossenen Vorlagen, Bestimmungen und
Gesetze "abzunicken". Damit war die Vk. vor allem anderen das
Ausf�hrungsorgan der Sozialistschen Einheitspartei Deutschlands
(SED). Nachdem bereits 1952 die Blockparteien den
F�hrungsanspruch der SED (welcher dann auch in der Verfassung
festgeschrieben war) anerkannt hatten, gab es in der Vk. keine
parlamentarische Opposition. Nach der politischen Wende in der
DDR betonten zahlreiche MdVs, da� ihnen der Zugang zu
umfassenden und objektiven Informationen im Hinblick auf die
beschlossenen bzw. zu beschlie�enden Gesetze oft gefehlt hatten.
Am 20. September 1990 fa�te die
Vk. ihren letzten Beschlu�, indem sie - gegen die Stimmen von
PDS und teils B�ndnis 90 - den
Einigungsvertrag billigte.
Daten und Fakten:
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Die Volkskammerwahlen
fanden alle 4 Jahre statt, ab 1971 alle f�nf Jahre. Die Wahl von
1962 wurde um ein Jahr verschoben.
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Die Zahl der Abgeordneten
(genannt "Mitglied der Volkskammer", MdV) betrug bis 1963 466,
danach 500 - darin enthalten 66 Berliner Vertreter (ab 1981
waren es noch 40, aber daf�r dann direkt gew�hlte).
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Die Aufgaben und Pflichten der
Abgeordneten waren in der
Verfassung sowie
der Gesch�ftsordnung der Vk. festgelegt und bestanden vor allem
darin, die F�higkeiten und Kenntnisse der MdVs f�r das Wohl und
die Interessen des sozialistischen Staates und der B�rger
einzusetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und
Verwirklichung der Gesetze zu f�rdern, enge Verbindungen zu den
W�hlern durch Sprechstunden, Aussprachen und
Rechenschaftslegungen zu halten und ihnen die Politik des
sozialistischen Staates zu erl�utern.
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Die Volkskammer w�hlte u.a.
den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den
Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den
Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Pr�sidenten
und die Richter des Obersten Gerichts sowie den
Generalstaatsanwalt.
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Die Volkskammer konnte den
Verteidigungszustand sowie die Durchf�hrung von
Volksabstimmungen bestimmen.
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Allj�hrlich nahm die Volkskammer
den Volkswirtschaftsplan sowie die F�nfjahrpl�ne
an, die jeweils von der
Staatlichen
Plankommission erarbeitet worden waren.
Pr�sidenten der
Volkskammer |
Johannes Dieckmann 1949-69,
LDPD |
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Gerald G�tting 1969-76, CDU |
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Horst
Sindermann 1976-89, SED |
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G�nther Maleuda 1989-90, DBD |
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Sabine
Bergmann-Pohl 1990, CDU |
Stichw�rter:
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Demokratischer
Zentralismus: Organisations- und Leitungsprinzip der
marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse und des
sozialistischen Staates. Der D.Z. sollte es der Arbeiterklasse
erm�glichen, ihre "f�hrende Rolle in der sozialistischen
Gesellschaft und im sozialistischen Staat" zu verwirklichen.
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Deutscher Volkskongre�:
Auf dem D.V. am 6./7.12.1947, der aus von Parteien und
Massenorganisationen entsandten bzw. nominierten Delegierten
vor allem aus der SBZ, aber auch den Westzonen bestand, wurde
die �Volkskongre�bewegung f�r Einheit und gerechten Frieden�
unter F�hrung der Sozialistischen Einheitspartei
Deutschlands (SED) gegr�ndet. Die letztendliche Zielsetzung
war die Forderung nach �Einheit und gerechtem Frieden� im
Sinne der von der Sowjetunion formulierten Deutschlandpolitik.
Die Bewegung wurde seitens der SED als Instrument der
B�ndnispolitik genutzt. Im M�rz 1948 w�hlte der 2. D.V.,
nachdem die Bewegung in den Westzonen verboten worden war, den
Deutschen Volksrat (400
Mitglieder).
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Deutscher Volksrat: Der VR. wurde von einem Pr�sidium
geleitet, in dem die in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
zugelassenen Parteien und Massenorganisationen, soweit sie dem
Demokratischen Block angeh�rten, durch ihre Vorsitzenden
vertreten waren. Der 3. DV. tagte im Mai 1949. Seine
Delegierten w�hlten ihrerseits den 2. Deutschen Volksrat. Der
DV. nahm am 30.5.1949 den Entwurf einer Verfassung an, der vom
Volksrat auf Grundlage eines Vorschlages des Parteivorstandes
der SED vorbereitet worden war. Diese Bewegung konstituierte
sich im Oktober 1949 im Zusammenhang mit der Gr�ndung der DDR
als Nationale Front des demokratischen Deutschland (sp�ter
Nationale Front der DDR), der 2. Deutsche Volksrat am
7.10.1949 als provisorische Volkskammer der DDR.
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Nationale Front: Die ebenfalls aus der
Volkskongre�bewegung
hervorgegangene N.F. war im Hinblick auf die geplante
gesamtdeutsche Staatsgr�ndung als eine Art Vorparlament
gegr�ndet worden. Zum "Block der antifaschistischen Parteien"
hatten sich hierf�r am 14.07.1945 die KPD, SPD, CDU und die
LDPD zusammengefunden.
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Staatliche
Plankommission: Die S.P. fungierte als Organ des
Ministerrates der DDR als Entwickler der grundlegenden Fragen
der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung der DDR.
Als Vorgabe dienten die jeweils in den Parteitagen der SED
beschlossenen Aufgaben, wie bpsw. "die weitere Erh�hung des
materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der
Grundlage eines hohen Entwicklungstempos", welche als
Hauptaufgabe des VIII.
Parteitages der SED definiert war.
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Volksvertretungen: Die B�rger der DDR �bten gem.
Verfassung, Art. 5, "ihre politische Macht durch demokratisch
gew�hlte Volksvertretungen aus."
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Werkt�tiger: Ein Mensch, der durch eigene Arbeit seinen
Lebensunterhalt verdient, den Reichtum der Gesellschaft
vergr��ert und nicht auf Kosten fremder Arbeitskraft, nicht
von Ausbeutung anderer lebt. Sozial kann ein Werkt�tiger
sowohl der Arbeiterklasse, der werkt�tigen Bauernschaft (im
Sozialismus der Klasse der Genossenschaftsbauern), der
Intelligenz angeh�ren oder kleiner Warenproduzent sein.
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