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Die DDR-Volkskammer war seit dessen Errichtung im Palast der Republik (PdR) untergebracht.

DDR-Wissen

Die Volkskammer der DDR

Am 7. Oktober 1949, dem Tag der Staatsgr�ndung der DDR, setzte die Provisorische Volkskammer (Vk.) die Verfassung der DDR in Kraft. Die Vk. war aus der Bewegung des Deutschen Volkskongresses entstanden, dessen 3. Kongre� im Mai 1949 den Deutschen Volksrat gew�hlt hatte. 

Schriftzug der Volkskammer der DDR an der Nordwestseite des Palastes der Republik

Schriftzug der Volkskammer (Nordwestseite des PdR)

Die DDR-Verfassung legte in Art. 48 die Rolle der Vk. als "das oberste staatliche Machtorgan" fest, durch welches die Werkt�tigen die Macht mittels Volksvertretungen (also durch Wahlen) gem�� dem System des Demokratischen Zentralismus aus�bten. Der Vorsatz "Provisorische" entfiel nach der ersten regul�ren Volkskammerwahl nach Einheitslisten mit "Kandidaten der Nationalen Front" am 15. Oktober 1950.

Obwohl die Vk. lt. Verfassung "das oberste staatliche Machtorgan" und "das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ" der DDR war, beschr�nkte sich ihre Funktion darauf, die vom Politb�ro vorgegebenen und beschlossenen Vorlagen, Bestimmungen und Gesetze "abzunicken". Damit war die Vk. vor allem anderen das Ausf�hrungsorgan der Sozialistschen Einheitspartei Deutschlands (SED). Nachdem bereits 1952 die Blockparteien den F�hrungsanspruch der SED (welcher dann auch in der Verfassung festgeschrieben war) anerkannt hatten, gab es in der Vk. keine parlamentarische Opposition. Nach der politischen Wende in der DDR betonten zahlreiche MdVs, da� ihnen der Zugang zu umfassenden und objektiven Informationen im Hinblick auf die beschlossenen bzw. zu beschlie�enden Gesetze oft gefehlt hatten.

Am 20. September 1990 fa�te die Vk. ihren letzten Beschlu�, indem sie - gegen die Stimmen von PDS und teils B�ndnis 90 - den Einigungsvertrag billigte.

Daten und Fakten:

  • Die Volkskammerwahlen fanden alle 4 Jahre statt, ab 1971 alle f�nf Jahre. Die Wahl von 1962 wurde um ein Jahr verschoben.

  • Die Zahl der Abgeordneten (genannt "Mitglied der Volkskammer", MdV) betrug bis 1963 466, danach 500 - darin enthalten 66 Berliner Vertreter (ab 1981 waren es noch 40, aber daf�r dann direkt gew�hlte).

  • Die Aufgaben und Pflichten der Abgeordneten waren in der Verfassung sowie der Gesch�ftsordnung der Vk. festgelegt und bestanden vor allem darin, die F�higkeiten und Kenntnisse der MdVs f�r das Wohl und die Interessen des sozialistischen Staates und der B�rger einzusetzen, deren Mitwirkung an der Vorbereitung und Verwirklichung der Gesetze zu f�rdern, enge Verbindungen zu den W�hlern durch Sprechstunden, Aussprachen und Rechenschaftslegungen zu halten und ihnen die Politik des sozialistischen Staates zu erl�utern.

  • Die Volkskammer w�hlte u.a. den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Pr�sidenten und die Richter des Obersten Gerichts sowie den Generalstaatsanwalt.

  • Die Volkskammer konnte den Verteidigungszustand sowie die Durchf�hrung von Volksabstimmungen bestimmen.

  • Allj�hrlich nahm die Volkskammer den Volkswirtschaftsplan sowie die F�nfjahrpl�ne an, die jeweils von der Staatlichen Plankommission erarbeitet worden waren.

Pr�sidenten der Volkskammer

Johannes Dieckmann 1949-69, LDPD

 

Gerald G�tting 1969-76, CDU

 

Horst Sindermann 1976-89, SED

 

G�nther Maleuda 1989-90, DBD

 

Sabine Bergmann-Pohl 1990, CDU

Stichw�rter:

  • Demokratischer Zentralismus: Organisations- und Leitungsprinzip der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates. Der D.Z. sollte es der Arbeiterklasse erm�glichen, ihre "f�hrende Rolle in der sozialistischen Gesellschaft und im sozialistischen Staat" zu verwirklichen.

  • Deutscher Volkskongre�: Auf dem D.V. am 6./7.12.1947, der aus von Parteien und Massenorganisationen entsandten bzw. nominierten Delegierten vor allem aus der SBZ, aber auch den Westzonen bestand, wurde die �Volkskongre�bewegung f�r Einheit und gerechten Frieden� unter F�hrung der  Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegr�ndet. Die letztendliche Zielsetzung war die Forderung nach �Einheit und gerechtem Frieden� im Sinne der von der Sowjetunion formulierten Deutschlandpolitik. Die Bewegung wurde seitens der SED als Instrument der  B�ndnispolitik genutzt. Im M�rz 1948 w�hlte der 2. D.V., nachdem die Bewegung in den Westzonen verboten worden war, den Deutschen Volksrat (400 Mitglieder).

  • Deutscher Volksrat: Der VR. wurde von einem Pr�sidium geleitet, in dem die in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) zugelassenen Parteien und Massenorganisationen, soweit sie dem Demokratischen Block angeh�rten, durch ihre Vorsitzenden vertreten waren. Der 3. DV. tagte im Mai 1949. Seine Delegierten w�hlten ihrerseits den 2. Deutschen Volksrat. Der DV. nahm am 30.5.1949 den Entwurf einer Verfassung an, der vom Volksrat auf Grundlage eines Vorschlages des Parteivorstandes der SED vorbereitet worden war. Diese Bewegung konstituierte sich im Oktober 1949 im Zusammenhang mit der Gr�ndung der DDR als Nationale Front des demokratischen Deutschland (sp�ter Nationale Front der DDR), der 2. Deutsche Volksrat am 7.10.1949 als provisorische Volkskammer der DDR.

  • Nationale Front: Die ebenfalls aus der Volkskongre�bewegung hervorgegangene N.F. war im Hinblick auf die geplante gesamtdeutsche Staatsgr�ndung als eine Art Vorparlament gegr�ndet worden. Zum "Block der antifaschistischen Parteien" hatten sich hierf�r am 14.07.1945 die KPD, SPD, CDU und die LDPD zusammengefunden.

  • Staatliche Plankommission: Die S.P. fungierte als Organ des Ministerrates der DDR als Entwickler der grundlegenden Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Weiterentwicklung der DDR. Als Vorgabe dienten die jeweils in den Parteitagen der SED beschlossenen Aufgaben, wie bpsw. "die weitere Erh�hung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos", welche als Hauptaufgabe des VIII. Parteitages der SED definiert war.

  • Volksvertretungen: Die B�rger der DDR �bten gem. Verfassung, Art. 5, "ihre politische Macht durch demokratisch gew�hlte Volksvertretungen aus."

  • Werkt�tiger: Ein Mensch, der durch eigene Arbeit seinen Lebensunterhalt verdient, den Reichtum der Gesellschaft vergr��ert und nicht auf Kosten fremder Arbeitskraft, nicht von Ausbeutung anderer lebt. Sozial kann ein Werkt�tiger sowohl der Arbeiterklasse, der werkt�tigen Bauernschaft (im Sozialismus der Klasse der Genossenschaftsbauern), der Intelligenz angeh�ren oder kleiner Warenproduzent sein.

Quellen

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