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Das Hausbuch
Selbstverständlich war das Hausbuch bei seinem nicht eben freiwilligen Erwerb mit einer Verwaltungsgebühr belegt: 1,- M kostete der „Spaß“. Dokumentiert wurde das entrichtete Entgelt fein säuberlich durch eine in das Hausbuch einzuklebende Gebührenmarke.
Das Polizeiliche Meldewesen bestimmte unter anderem, daß sich jemand, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von 7 Tagen „bei der für den Aufenthalt zuständigen Meldestelle“ der Deutschen Volkspolizei oder dem VPKA (Volkspolizei-Kreisamt) nach der Meldeordnung anzumelden hatte. Bei Auszug war dies spätestens am „Verzugstage“ unter Angabe der neuen Anschrift zu tun. Innerhalb des Polizeilichen Meldewesens war das Führen von Hausbüchern für jedes Wohngebäude sowie für Gemeinschaftsunterkünfte durch die Eigentümer, Besitzer oder Verwalter bzw. Leiter von Gemeinschaftsunterkünften zwingend vorgeschrieben. In die Hausbücher mußten sich alle Dauerbewohner, Besucher aus der DDR, die über 30 Tage bleiben sowie Besucher, die in die DDR eingereist waren, innerhalb von 24 Stunden eintragen lassen. Auf Verlangen waren die Hausbücher den sogen. Sicherheitsorganen, also der Deutschen Volkspolizei (DVP) sowie dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) auf Verlangen vorzulegen. Aus dem Inhalt Hinweise für den Hausbuchbeauftragten Wer ist wann in das Hausbuch einzutragen? Personen, die eine Haupt- oder Nebenwohnung beziehen, innerhalb von 7 Tagen. Beim Ausziehen aus einer Wohnung ist die neue Wohnanschrift in das Hausbuch einzutragen. Personen, die mit Hauptwohnung in der DDR gemeldet sind und sich länger als 3 Tage bei Verwandten oder Bekannten besuchsweise aufhalten, innerhalb der ersten 3 Besuchstage. Personen, die in die DDR einreisen, innerhalb von 24 Stunden. Neugeborene sind ebenfalls in das Hausbuch einzutragen. Bei Namensänderungen ist eine Neueintragung der betreffenden Person vorzunehmen. Die im Hausbuch eingetragenen Personen haben die Richtigkeit der Angaben im Hausbuch durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Die zur Eintragung in das Hausbuch Verpflichteten können sich durch den Wohnungsgeber vertreten lassen. Übernimmt der Wohnungsgeber die Vertretung, so ist durch diese die Richtigkeit der Angaben im Hausbuch zu bestätigen. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bestätigen die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, für Entmündigte der gesetzliche Vertreter die Richtigkeit der Eintragungen. Beinfinden sich die Berechtigten nicht am Ort, hat der Wohnungsgeber die Richtigkeit der Angaben im Hausbuch zu bestätigen. Der zur Eintragung Verpflichtete hat bei der Eintragung in das Hausbuch den Personalausweis bzw. das zur Einreise oder zum Aufenthalt berechtigende Dokument vorzulegen. Was ist von dem Nebenmeldepflichtigen zu beachten? Der Eigentümer, Besitzer oder Verwalter eines Wohngebäudes hat bei allen Hausbewohnern, mit denen ein Mietverhältnis besteht, zu prüfen, ob die Meldepflicht erfüllt wurde. Der Wohnungsgeber hat zu prüfen, ob alle bei ihm wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Personen der Meldepflicht nachgekommen sind. Wird vom Nebenmeldepflichtigen festgestellt, daß die Meldepflicht nicht rechtzeitig erfüllt wurde, ist die zuständige Dienststelle der Volkspolizei innerhalb von 3 Tagen zu verständigen. Hinweise: Einsicht in das Hausbuch ist nur nach Vorlage des Dienstausweises der Deutschen Volkspolizei, des Ausweises für freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei oder eines anderen staatlichen Ausweises, in dem der Inhaber zur Einsicht in das Hausbuch ermächtigt ist, zu gewähren. Es wird empfohlen, die vom Ministerium des Innern herausgegebenen Erläuterungen zur Verordnung über das Meldewesen in das Hausbuch einzulegen. Das Hausbuch enthält 32 Seiten. Von Seite 4-15 Eintragungen beim Beziehen bzw. Ausziehen aus einer Wohnung. Von Seite 16-31 Eintragungen für besuchsweisen Aufenthalt. KommentareGeschrieben von Martina Hiebsch:
18.11.2009 01:06:25
Geschrieben von Joachim Böttcher:
Eine Anmerkung ist erforderlich. Der erste Satz ist falsch. Das Hausbuch gab es in jedem Haus, spielte aber nur dann eine Rolle, wenn in diesem Haus Gäste aus dem Westen besuchsweise verweilten.
Ein Zusammenhang zwischen Hausbuchverantwortlichem und der Stasi bestand nicht. Ich bin 1943 geboren und habe in dieser Zeit in mehreren Orten und Häusern gewohnt. Mit dem Hausbuch bin ich in allen DDR Jahren ein doer zwei Mal in Berührung gekommen, es erfolgten nicht einmal Einträge, wenn man neu in ein Haus bzw. in eine Wohnung eingezogen ist. Damit soll der Einfluß der Stasi und die Rolle von IM keinesfalls relativiert werden, aber der historischen Wahrheit sollte man schon Rechnung tragen.
10.12.2010 14:22:52
Geschrieben von Rainer Welzow:
Nimm’s mir bitte nicht übel, Mod, aber einen solchen Blödsinn muß man hier nicht reinschreiben:
"In jedem Haus der DDR gab es einen Hausbuchführer, dieser war IM der Stasi. Vierteljährlich und während den Messen in Leipzig wurden Hausbuchkontrollen unangemeldet durchgeführt. Hausbuchführer waren Genossen der SED,Vermieter, Hausverwalter." Hier lesen vllt. Leute mit, die BILD bis in die Haarwurzeln verfallen sind. Sowas hier gießt Öl auf die Lampe. Man kann alles in’s www stellen – muß es aber nicht. RaiWe
09.04.2011 21:19:42
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Hausbuchführer waren Genossen der SED,Vermieter, Hausverwalter.
Seit 1988 versuche ich mit einer ehemaligen Hausbuchführerin seit dem Tod meiner Mutter 1988 in Leipzig Kontakt aufzunehmen.Seitdem recherchierte ich und hatte heraus gefunden, daß diese Person 1989 in eines der alten Bundesländer geflüchtet, 1991 zurück in den Osten, heiratete, in Magdeburg lebt und beim Arbeitsamt tätig ist.
Diese Person hat meine Urkunden, Testamente, Vermächtnis zugunsten behinderter Kinder vernichtet, unterschlagen.
Ich erstattete Strafanzeige vor ca. 10 Jahren bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig, wandte mich zuerst an die Kripo in Leipzig und Magdeburg, von der Staatsanwaltschaft wurde meine Strafanzeige verworfen.
Sie stammt aus einer SED Familie, der Vater Schuldirektor a.D.
Telefonisch hatte ich zu DDR Zeit mit der Person Kontakt. Den Tod meiner Adoptivmutter, die mich 1946 adoptierte, habe ich 3 Wochen später erfahren.
Auf Friedhöfen rief ich an, fragte nach der Beerdigung, mir wurde mitgeteilt, daß meine Mutter bereits verbrannt war, die Urnenbeisetzung am 11. Mai 1988 stattfand.
Mit Unterstützung der Bundesregierung konnte ich erst am 11. Mai 1988 in Leipzig einreisen und sollte sofort nach der Beerdigung wieder ausreisen.
Mein Aufenthalt wurde verlängert, ich bin seit der Gehirn-OP 1982 in Leipzig schwerbehindert, leide seitdem an Epilepsie, linkssseitig gelähmt.
Mit Unterstützung der Bundesregierung seit 1983 konnte ich mit Familie aus der DDR ausreisen.
Bereits seit den70er Jahren hatte ich ständig Kontakt zu Ärzten und Menschen der BRD, stellte mehrere Ausreiseanträge, schrieb an Honecker, er soll die Grenzen öffnen, die MENSCHEN wollen doch nur Reisefreiheit.
Ich war als Horterzieherin tätig, an der Schule gab es eine Lehrerin die Kontaktierte mit dem Jugendamt, ich sollte zu Hausbesuchen mitgehen, weigerte mich.
Die aufzusuchende Person war eine alleinerziehende Mutter, ihr sollte das Kind weg genommen werden.
Ich gab zu verstehen, daß das mich nichts angeht, das Kind kommt ordentlich zur Schule, was die Mutter abends macht, geht mich nichts an!
Ich mußte die Schule verlassen, da ich politisch untragbar war, den Bildungs- und Erziehungsplan nicht einhielt. Es zählte nicht mein Einfühlungsvermögen, Liebe zu den Kindern, die an mir hingen, gerne zur Schule kamen,ich hatte Dienst von morgens 6 bis abends 18 Uhr.
Man wollte mich bei der Volksbildung in die SED aufnehmen, ich weigerte mich.
Ich stand seit meinem 20. Lebensjahr mit einem Bein im Knast, alles unbewußt, alles wurde mir erst klar, als ich im Westen war.
Hätte ich die Zwangsadoptionen damals gewußt,hätte ich mich garantiert 1000%ig für die Kinder eingesetzt.
Die Eltern meiner Schüler reichten Petition an die "Honeckern"ein.
Die Eltern konnten, Mütter konnten wieder mit Ruhe zur Arbeit gehen, wußten sie ihre Kinder bei mir in guter Obhut.
Schüler wurden vom Lehrer geschlagen, mißhandelt, in de A… getreten,
Es werden auch viele Unwahrheiten über die DDR erzählt, geschrieben.
Wir hatten Arbeit, sozialschwache wurden finanziell und materiell unterstützt,es gab auch Obdachlose, nur sah man diese nicht so auf der Straße wie in der BRD, sie hatten Wohnungen,Miete wurde gezahlt bzw. mußte gezahlt werden.
Vormundschaftsakten sind verschwunden, Stastsbetreuer der DDR haben seit Fall der Mauer Angst,daß sie noch zur Rechenschaft gezogen werden können.
Der Sohn meines Mannes wurde 1966 nach Scheidung der alkoholkranken Mutter zugesprochen. 1996 hatte ich seinen Aufenthalt ermittteln können, kontaktierte 1996 die Psychiatrie, von der Betreuerin wurde er nur abgezockt, er war entmündigt und seit den 80ern in einer psychiatrischen Einrichtung, versuchte Republikflucht mit 17 Jahren wurde im Zug geschnappt, 10 Monate inhaftiert, danach wieder in die Psychiatrie.
Gegen die Betreuerin, Betreuungsverein und Vormundschaftsgericht erstattete ich Strfanzeige, reichte Petition in Dresden ein, wandte mich an das Sächsische Justizministerium, Oberstaatsanwalt, alles wurde verworfen.
Mein Mann hatte nie erfahren, daß sein heute 43-jähriger Sohn entmündigt wurde.
Ich wandte mich vor ein paar Wochen an das Jugendamt in Leipzig, habe die Akte angefordert, mal sehen was wird.
8 Tage vor der Ausreise 1986 sollte ich durch zweite Gehirn-OP mundtot gemacht werden.
Zum Glück gabe ich nicht zugestimmt. Seit 23 Jahren kämpfe ich wegen Diskriminierung meiner Person.
3 Jahre mußte ich psychiatrisch stationär in Mainz behandelt werden. Viele Erinnerungen sind mir nach der OP so nach und nach wieder gekommen.
Ich suche seit 1966 meinen leiblichen Vater,kann vor dem Nachlaßgeicht gegen IM der Stasi nicht klagen, da ich die Adoptionsurkunde von 1946 nicht besitze, die hat die IM der Stasi unterschlagen.
Ich will endlich das Vermächtnis zugunsten der Kinder erfüllen.